
Früherer Rechtsextremist: Warum Liebich nun doch in ein Männergefängnis kommt
Früherer Rechtsextremist : Warum Liebich nun doch in ein Männergefängnis kommt Von Finn Hohenschwert 16.07.2026, 15:02Lesezeit: 3 Min. Liebich wird am 18. Mai im Landgericht Pilsen vorgeführt.dpaObwohl Liebich rechtlich...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Früherer Rechtsextremist : Warum Liebich nun doch in ein Männergefängnis kommt Von Finn Hohenschwert 16. 2026, 15:02Lesezeit: 3 Min. Mai im Landgericht Pilsen vorgeführt.
dpaObwohl Liebich rechtlich inzwischen als Frau gilt, muss der langjährige Rechtsextremist seine Strafe in einer Haftanstalt für Männer verbüßen. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Der langjährige Rechtsextremist Sven Liebich, der aufgrund eines geänderten Geschlechtseintrags inzwischen Marla-Svenja Liebich heißt, wird seine Haftstrafe in einem Männergefängnis verbüßen. Nach der Auslieferung aus der Tschechischen Republik am Mittwoch war Liebich zunächst in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Chemnitz untergebracht worden.
Die Einzelheiten
Die Anstaltsleitung entschied nun, Liebich nicht dort zu belassen. Liebich wurde daraufhin in die JVA Zeithain verlegt, eine Einrichtung des Männervollzugs. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil er zu einem Praxistest für die Behörden im Umgang mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurde.
Liebich war 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Straftaten zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. 2025 ließ Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern – mutmaßlich, um das Gesetz zu diskreditieren und Einfluss auf seine Haftbedingungen zu nehmen. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.
bei Google bevorzugen Liebich sollte die Strafe bereits Ende August 2025 antreten, floh vorher allerdings in die Tschechische Republik. Erst nach der Festnahme und Auslieferung nach Deutschland konnte die Strafe vollstreckt werden. Liebich hatte die Auslieferung vor einem tschechischen Gericht noch mit dem Argument zu verhindern versucht, in einem deutschen Männergefängnis nicht sicher zu sein.
Was Experten sagen
Entscheidung „nach Abwägung aller maßgeblichen Aspekte“ getroffenDie Unterbringung in einem Männerstrafvollzug, obwohl Liebich rechtlich als Frau gilt, stützt sich auf eine Regelung im sächsischen Strafvollzugsgesetz. Danach sind männliche und weibliche Gefangene zwar grundsätzlich getrennt unterzubringen. Im Einzelfall sind Abweichungen zulässig.
Zu berücksichtigen sind dabei die „Persönlichkeit und die Bedürfnisse der Gefangenen, das Vollzugsziel sowie die Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Belange der übrigen Gefangenen“. Der Trennungsgrundsatz ist damit nicht ausnahmslos, sondern eröffnet den sächsischen Behörden einen Ermessensspielraum, den sie gerade in atypischen Konstellationen nutzen können. Eine begleitende Verwaltungsvorschrift regelt nähere Vorgaben zum Umgang mit trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Personen.
Für sie sollen „individuelle Lösungen“ gefunden werden, auch um Isolation oder Stigmatisierung zu vermeiden. Welche konkreten Gründe im Fall Liebich den Ausschlag gaben, teilte die Anstaltsleitung unter Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht mit.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





