
Gewalt in der Partnerschaft: Stefanie Hubig plant Reform des Kindschaftsrechts
Geplante Gesetzesreform Wer den anderen Elternteil schlägt, soll den Umgang mit dem Kind verlieren können Mit einer Reform des Kindschaftsrechts will Stefanie Hubig Konflikte zwischen Eltern entschärfen. Das Sorgerecht...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Geplante Gesetzesreform Wer den anderen Elternteil schlägt, soll den Umgang mit dem Kind verlieren können Mit einer Reform des Kindschaftsrechts will Stefanie Hubig Konflikte zwischen Eltern entschärfen. Das Sorgerecht soll vereinfacht werden. Gewalt in der Partnerschaft will die Justizministerin stärker sanktionieren.
54 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Audio steht in Kürze zur Verfügung In Kürze bereit X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) Foto: Bernd von Jutrczenka / dpa / picture alliance Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) möchte mit einer Reform des Kindschaftsrechts unverheirateten Paaren das Leben erleichtern und Konflikte zwischen getrenntlebenden Eltern entschärfen.
Die Einzelheiten
Der dazu veröffentlichte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass getrennte Eltern, wenn sie gemeinsam das Sorgerecht haben, in der Zeit, in der sie das Kind betreuen, allein über Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden dürfen. Ein Beispiel dafür wäre Folgendes: Legt die Mutter etwa Wert darauf, dass der sechsjährige Sohn im Verein Fußball spielt und der Vater ist dagegen, steht es ihr frei, ihn auch ohne Zustimmung des Vaters im Verein anzumelden und in ihrer Betreuungszeit zum Training zu bringen. Auch soll die Vermutung, wonach der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes dient, künftig nicht gelten, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeübt hat.
Vielmehr soll das Umgangsrecht in solchen Fällen ganz ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können. »Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben. « Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin Dabei stehen zwei Dinge im Fokus: Erstens geht man davon aus, dass das Kind nicht nur vor direkter Gewalt geschützt werden sollte.
Vielmehr soll stärker als bisher berücksichtigt werden, dass das Kind auch dadurch Schaden nimmt, dass es miterlebt, wie ein Elternteil Gewalt gegen den anderen Elternteil ausübt. »Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben«, bekräftigte Hubig. Schon jetzt müssen Familiengerichte bei Verfahren zu Einschränkungen oder Entzug von Sorgerecht und Umgangsrecht häusliche Gewalt mit berücksichtigen.
Was Experten sagen
Es fehle aber an klaren Definitionen, erklärte das Justizministerium. Nun solle neben der klaren Definition von häuslicher Gewalt auch definiert werden, dass zum Kindeswohl »nicht nur der Schutz vor direkter Gewalt gegen das Kind gehört, sondern auch der Schutz vor miterlebter Gewalt«. Zweitens geht es um die Interessen des von Gewalt betroffenen Elternteils – in der Mehrheit der Fälle ist dies die Mutter –, die durch den Umgang ihres Kindes mit dem Vater immer wieder Kontakt mit dem Täter hätte und dadurch in Gefahr gerät.
Die Reform sieht außerdem vor, die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts bei unverheirateten Eltern zu erleichtern.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





