
Großbritannien: Gericht bestätigt »Palestine-Action«-Verbot
Einstufung als Terrororganisation im UK Britisches Gericht bestätigt »Palestine-Action«-Verbot »Palestine Action« bleibt in Großbritannien verboten. Der High Court hatte die Entscheidung der Regierung im Februar als...
No Meeting by June 30 — Where will Trump and Putin meet after that?
Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Einstufung als Terrororganisation im UK Britisches Gericht bestätigt »Palestine-Action«-Verbot »Palestine Action« bleibt in Großbritannien verboten. Der High Court hatte die Entscheidung der Regierung im Februar als rechtswidrig bezeichnet, diese ging in Berufung. Seit dem Verbot wurden Tausende Menschen festgenommen.
58 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Audio steht in Kürze zur Verfügung In Kürze bereit X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Die Polizei transportiert einen Protestierenden einer Pro-»Palestine-Action«-Demo in London ab Foto: Maja Smiejkowska / PA / AP aufklappen Automatisch erstellt mit KI.
Die Einzelheiten
Mehr Informationen dazu hier. War die Zusammenfassung hilfreich? Danke für Ihr Feedback!
positiv bewerten negativ bewerten Die britische Regierung hat sich durchgesetzt: Das Verbot der propalästinensischen Protestgruppe »Palestine Action« in Großbritannien ist einem Berufungsgericht zufolge rechtens. Das Gericht in London gab dem Innenministerium nach einer zunächst anderslautenden Entscheidung im Februar damit recht. Das Verbot sei ein »gerechtfertigter und verhältnismäßiger« Eingriff in die Meinungsfreiheit, urteilten die Richter der Nachrichtenagentur PA zufolge.
Die Gruppe »Palestine Action« war im vergangenen Sommer von der britischen Regierung unter Premier Keir Starmer auf Grundlage eines Anti-Terror-Gesetzes als terroristische Vereinigung eingestuft und verboten worden. Zuvor waren Aktivisten auf einen Luftwaffenstützpunkt eingedrungen und hatten Flugzeuge der Royal Air Force mit Farbe besprüht. Die Richter am High Court urteilten im Februar dieses Jahres dann, dass das Verbot der Gruppe gemäß den Terrorismusgesetzen rechtswidrig sei.
Was Experten sagen
Die Regierung legte jedoch Berufung ein, sodass das Verbot bis zur Prüfung der Berufung vorerst weiterhin in Kraft blieb – und nun bestehen bleibt. »Wir erkennen an, dass das Verbot einer Organisation wie »Palestine Action« höchst umstritten ist«, sagte die Vorsitzende Richterin Sue Carr laut der Nachrichtenagentur PA. Dennoch dürfe man nicht die Tatsache übersehen, dass die Gruppe offen zu Gewalt aufrufe, die Terrorismus gleichkomme.
»Palestine Action« habe wiederholt Gewalt und Sachbeschädigungen als Teil ihrer Strategie eingesetzt. Die Mitbegründerin der Gruppe, Huda Ammori, kündigte bereits an, Berufung beim Supreme Court einlegen zu wollen »und, falls nötig, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen«.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





