
Hendrik Streeck und die Leihmutter: Über dieses Verbot sollte die CDU noch einmal nachdenken - Meinung
meinung Hendrik Streeck und sein Familienmodell Warum ein pauschales Verbot der Leihmutterschaft nicht gerechtfertigt ist Ein Gastbeitrag von Elisa Hoven Der Virologe und CDU-Politiker Hendrik Streeck ist mithilfe einer...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. meinung Hendrik Streeck und sein Familienmodell Warum ein pauschales Verbot der Leihmutterschaft nicht gerechtfertigt ist Ein Gastbeitrag von Elisa Hoven Der Virologe und CDU-Politiker Hendrik Streeck ist mithilfe einer Leihmutter aus den USA Vater geworden. Das ist kein Grund zur Häme, sondern ein Anlass, die deutsche Rechtslage zu überprüfen. 11 Uhr aus DER SPIEGEL 21/2026 Zur Merkliste hinzufügen X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Leihmutterschaft verbieten? Das greift in das Recht der Eltern auf Familiengründung und reproduktive Selbstbestimmung ein Foto: Frank Muckenheim / plainpicture Sie können den Artikel leider nicht mehr aufrufen.
Die Einzelheiten
Der Link, der Ihnen geschickt wurde, ist entweder älter als 30 Tage oder der Artikel wurde bereits 10 Mal geöffnet. Der CDU-Politiker Hendrik Streeck und sein Ehemann sind Eltern eines Kindes geworden. Was an sich ein Anlass für Freude und Glückwünsche sein sollte, führt in den sozialen Medien zu offener Empörung.
Denn der Virologe, gleichzeitig Drogenbeauftragter der Bundesregierung, und sein Ehemann haben für ihren Kinderwunsch eine Leihmutter aus den USA in Anspruch genommen. In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten. Ärzten droht nach Paragraf 1 Abs.
7 des Embryonenschutzgesetzes eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, und auch die Vermittlung von Leihmüttern ist gesetzlich untersagt. Hinter dem Verbot steht neben der AfD vor allem die CDU – die Partei, für die Streeck im Bundestag sitzt. Zur Person Foto: Matthias Gr‰nzdˆrfer / pictureteam / IMAGO Elisa Hoven, Jahrgang 1982, ist Professorin für deutsches und ausländisches Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medienstrafrecht an der Universität Leipzig.
Was Experten sagen
Dort forscht sie unter anderem zu den Themen Sexualstrafrecht und Hatespeech im Internet. Seit Juni 2020 ist Hoven zudem Richterin am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Wer die Diskussionen in den Medien und Kommentarspalten verfolgt, erkennt schnell, mit welcher Emotionalität die Debatte geführt wird: »Kinder sind keine Ware!
« oder »Der Körper der Frau ist nicht zu vermieten! Leihmutterschaft löst bei vielen Menschen intuitiv ein Unbehagen aus. Sie bricht mit dem vertrauten Bild von Mutterschaft und bringt die Schwangerschaft als intime, familiäre Bindung in einen vertraglichen, ökonomischen Zusammenhang.
Doch lässt sich dieses Störgefühl in eine verfassungsrechtlich tragfähige Argumentation für ein Verbot der Leihmutterschaft übersetzen? In einem freiheitlichen Rechtsstaat muss jedes Verbot gerechtfertigt werden: Der Gesetzgeber darf in Grundrechte nur eingreifen, wenn er ein legitimes Ziel verfolgt und die gewählte Regelung geeignet, erforderlich und angemessen ist, dieses Ziel zu erreichen. Gerade in einer emotional aufgeladenen Debatte kann der nüchterne Blick des Rechts sinnvoll sein.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





