
Initiative im Bundesrat: Mit dem Strafrecht gegen Israelhass
Initiative im Bundesrat : Mit dem Strafrecht gegen Israelhass Von Finn Hohenschwert 08.05.2026, 10:52Lesezeit: 4 Min. Deutsche Strafgerichte werten die Strafbarkeit der Parole „From the river to the sea“...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Initiative im Bundesrat : Mit dem Strafrecht gegen Israelhass Von Finn Hohenschwert 08. 2026, 10:52Lesezeit: 4 Min. Deutsche Strafgerichte werten die Strafbarkeit der Parole „From the river to the sea“ uneinheitlich.
dpaHessen will die Leugnung des Existenzrechts Israels strafbar machen. Der Vorstoß im Bundesrat ist juristisch heikel. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Sie stehen auf Plakaten, kleben an Straßenschildern, ziehen sich als Parolen über Hauswände: Israelfeindliche Botschaften sind seit dem 7.
Die Einzelheiten
Oktober 2023 im öffentlichen Raum sichtbarer geworden. Die Hessische Landesregierung will darauf mit einer Verschärfung des Strafrechts reagieren. Am Freitag bringt sie einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein.
Strafbar soll künftig sein, öffentlich das Existenzrecht des Staates Israel zu leugnen oder zu seiner Beseitigung aufzurufen. „Die Bilder, die wir seit dem 7. Oktober vermehrt in deutschen Städten sehen, sind einfach unerträglich“, begründet Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) den Vorstoß im F.
Der Entwurf zielt auf eine Nachschärfung des Volksverhetzungsparagraphen. Bestraft werden soll, „wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft“. Judenhass schon jetzt strafbarAntisemitische Äußerungen können bereits nach geltendem Recht strafbar sein, doch die Rechtsprechung ist uneinheitlich.
Was Experten sagen
In der Praxis sehen Gerichte die Schwelle zur Strafbarkeit bei bestimmten Parolen oft nicht als überschritten an – das betrifft insbesondere die Parole „From the river to the sea“. Was genau mit dem Satz gemeint ist, darüber gehen die Deutungen auseinander. Für die einen ist er eine Chiffre für die Beseitigung Israels, andere wollen darin den Ausdruck des Wunsches nach einem friedlichen Zusammenleben von Juden und Arabern sehen.
Diese Ambivalenz macht die Parole juristisch schwer greifbar. Nach überwiegender Auffassung stellt sie keine Volksverhetzung dar, weil sie sich gegen den Staat Israel richtet, nicht gegen Juden in Deutschland. Gerichte wichen auf andere Vorschriften aus, etwa das Verbot von Kennzeichen terroristischer Organisationen.
Das Bundesinnenministerium ordnete im November 2023 die Parole „vom Fluss bis zum Meer“ in sämtlichen Sprachen als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas ein. Gleichwohl entschieden mehrere Gerichte, dass sie nicht per se strafbar sei: Es komme stets auf den jeweiligen Kontext an. So könne etwa bei einer Demonstration zum Weltfrauentag ein Bezug zur Ideologie der Hamas fehlen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





