
K.-o.-Tropfen: Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung
Mindestens fünf Jahre Haft Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen Der heimliche Einsatz von Betäubungsmitteln soll künftig auf einer Stufe mit Waffengewalt stehen. Die...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Mindestens fünf Jahre Haft Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K. -Tropfen Der heimliche Einsatz von Betäubungsmitteln soll künftig auf einer Stufe mit Waffengewalt stehen. Die Regierung wolle eine harte Antwort geben, sagt die Justizministerin, auf »sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form«.
33 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Getränke in einem Nachtclub: Bei einer BKA-Dunkelfeld-Studie gaben fünf Prozent der Befragten an, schon einmal Opfer von K.
Die Einzelheiten
-Tropfen geworden zu sein Foto: Jens Kalaene / dpa-tmn / dpa Wer unter Einsatz sogenannter K. -Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss.
Mit der Strafverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von den Substanzen ausgeht. Noch weitergehende Schritte forderte derweil der Deutsche Richterbund. »Vergewaltigungen unter Einsatz von K.
-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich«, erklärte Ministerin Hubig. »Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause.
Was Experten sagen
Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren. «Hubig sprach von »sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen«. Dabei sei das Dunkelfeld groß.
In einer Studie des Bundeskriminalamts hätten fünf Prozent der Befragten angegeben, schon einmal Opfer von K. -Tropfen geworden zu sein. Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben, meint Hubig.
Die Strafverschärfung sei zudem Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt. Insbesondere Frauen müssten besser vor Übergriffen geschützt werden. Das heimliche Verabreichen von K.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





