
MiCAR-Whitepaper: Wer braucht eines – und wann?
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Bitcoin 1 Minute
Eine bemerkenswerte Entwicklung erschüttert die Kryptomärkte. Startseite Aktuelle Artikel im Überblick Politik Regulierung MiCAR-Whitepaper: Wer braucht eines – und wann? Gastartikel MiCAR-Whitepaper: Wer braucht eines – und wann? MiCAR verpflichtet Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Veröffentlichung eines Whitepapers.
Warum der Begriff des “Angebots” weit ausgelegt wird und welche rechtlichen Grauzonen derzeit diskutiert werden. Filippo Annunziata 12. 2026 Teilen Bitcoin-Kurs56.
Marktdynamik
39 % Bitcoin kaufen Beitragsbild: Shutterstock | Die MiCAR ändert die Spielregeln in der EU KI-Zusammenfassung lesen KI-Zusammenfassung lesenZusammenfassung wird erstellt…Ab dem 30. 2024 müssen Anbieter von Kryptowerten ein MiCAR-konformes Whitepaper vor dem ersten Angebot veröffentlichen. â³Ausnahmen gelten für bestimmte Kryptowerte und Anlegergruppen, doch die Definition eines „Angebots“ ist weit gefasst.
â³Wir haben die besten MiCA-lizenzierten Broker und Börsen für dich getestet Zu den Börsen Dieser Gastartikel stammt von Prof. Filippo Annunziata und Thomaz de Arruda. 2024 müssen Anbieter von Kryptowerten und Handelsplattformen vor dem ersten Angebot eines Kryptowerts der Kategorie „Kryptowerte, die keine vermögenswertreferenzierten Token oder E-Geld-Token sind“, ein MiCAR-konformes Whitepaper veröffentlichen.
Ausnahmen bestehen für Kryptowerte, die vor dem 30. 2024 erstmals auf Handelsplattformen gelistet wurden, sowie unter anderem für solche, die sich nur an eine geringe Anzahl von Anlegern, ausschließlich an qualifizierte Anleger oder unterhalb der Schwelle von EUR 1. Was ist eigentlich ein Angebot?
Auswirkungen auf die Märkte
In MiCAR ist der Begriff des Angebots sehr weit gefasst. Ein „öffentliches Angebot“ ist demnach „eine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um potenzielle Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden“. Die Definition eines „Anbieters“ hängt dementsprechend nicht von einer Erlaubnis ab, sondern von einer tatsächlichen Handlung: Immer dann, wenn Unternehmen Informationen bereitstellen, die potenzielle Inhaber in die Lage versetzen, über den Kauf dieser Kryptowerte zu entscheiden, werden sie voraussichtlich als „Anbieter“ dieser Kryptowerte anzusehen sein.
Ein Versuch, den Whitepaper-Pflichten zu „entkommen“, ist offenbar das Argument, dem Markt lediglich „neutrale Informationen“ bereitzustellen. Es wird argumentiert, dass zwar „Informationen“ bereitgestellt würden, aber kein Angebot erfolge. Auch hier ist MiCA klar – entscheidend für ein „öffentliches Angebot“ ist eine einzige Frage: Erhält der Adressat ausreichende Informationen, um eine Anlageentscheidung zu treffen?
Der Name des Tokens und ein Preis reichen dafür in der Regel nicht aus. Sobald jedoch weitere Informationen und beschreibende Texte hinzukommen, ist die Schwelle in der Regel überschritten.
Die Veränderung prägt weiterhin die Landschaft digitaler Vermögenswerte.




