
Milka vs. Verbraucherschützer: Landgericht stuft neue 90-Gramm-Tafel als irreführend ein
Nur noch 90 statt 100 Gramm Gericht nennt neue Milka-Tafel irreführend Im Streit über eine versteckte Preiserhöhung bei Milka-Schokolade hat die Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Hersteller Mondelez einen Sieg...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Nur noch 90 statt 100 Gramm Gericht nennt neue Milka-Tafel irreführend Im Streit über eine versteckte Preiserhöhung bei Milka-Schokolade hat die Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Hersteller Mondelez einen Sieg erzielt. Das Landgericht Bremen erkennt eine »relative Mogelpackung«. 35 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Audio steht in Kürze zur Verfügung In Kürze bereit X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Milka-Schokolade: Die Tafeln sehen optisch fast gleich aus Foto: Swaantje Hehmann / IMAGO Bei seinen Schokoladen-Tafeln ist der Milka-Konzern Mondelez der zartesten Versuchung erlegen, seit es den Kapitalismus gibt: höhere Preise für ein günstiges Produkt. Um dabei nicht auch noch bei der Qualität zu sparen, hat Mondelez einige seiner Tafeln einfach etwas kleiner gemacht als bisher.
Die Einzelheiten
Sie sind nur noch 90 statt 100 Gramm schwer. Verbraucher bemerkten das oft erst auf den zweiten Blick – und litten so unter einer verdeckten Preiserhöhung. Das Landgericht Bremen sah in diesem Trick nun einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Die Füllmengenreduzierung sei eine »relative Mogelpackung und somit eine Irreführung des Verbrauchers«, teilte das Gericht mit. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die regelmäßig Mogelpackungen anprangert, hatte mit ihrer entsprechenden Klage Erfolg. Die Tafeln dürfen laut der Entscheidung der Kammer so auch nicht mehr genutzt werden, andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.
000 Euro, wie aus dem Urteil hervorgeht. Richter spricht von »relativer Mogelpackung«Mondelez dürfe die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war, entschied das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was Experten sagen
Mondelez kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen. Die Verbraucherzentrale Hamburg äußerte sich zufrieden über das Urteil. Es erkenne an, dass die Fehlvorstellung des Verbrauchers über die Füllmenge und damit die Täuschung sich (nur) »aus dem Vergleich mit dem früheren Produkt und nicht durch die Gestaltung der Verpackung« ergebe, teilten die Verbraucherschützer mit.
Der Wiedererkennungseffekt der Verpackung überlagere die tatsächliche Veränderung des Inhalts. Sprich: Wer die Milka-Tafel sieht, erwartet auch 100 Gramm. Von Verbrauchern könne nicht erwartet werden, dass sie bei bekannten Produkten stets akribisch die gesamte Verpackung studieren.
»Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an«, teilte Mondelez auf Anfrage dem SPIEGEL mit. »Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, unsere Kommunikation klar zu gestalten. Unser Anspruch war und ist es, transparent, umfassend und verantwortungsvoll mit allen zu kommunizieren, die unsere Produkte kaufen und genießen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





