
Mordprozess gegen Arzt: „Wer seinen Beruf derart missbraucht, darf ihn nie wieder ausüben“
Mordprozess gegen Arzt : „Wer seinen Beruf derart missbraucht, darf ihn nie wieder ausüben“ 02.07.2026, 14:56Lesezeit: 3 Min. Die Prozessbeteiligten stehen beim Mordprozess gegen einen Palliativarzt, der in Berlin 15...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Mordprozess gegen Arzt : „Wer seinen Beruf derart missbraucht, darf ihn nie wieder ausüben“ 02. 2026, 14:56Lesezeit: 3 Min. Die Prozessbeteiligten stehen beim Mordprozess gegen einen Palliativarzt, der in Berlin 15 Menschen getötet haben soll, im Landgericht Berlin.
(Archivbild)dpaImmer wieder soll ein Palliativmediziner schwer kranke Patienten getötet haben. Nun fordert der Staatsanwalt die Höchststrafe. Das überraschende Geständnis des Angeklagten nennt er „oberflächlich“.
Die Einzelheiten
Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Der Palliativarzt hat das Vertrauen sowie die besondere Lage seiner Patientinnen und Patienten in feindseliger Absicht ausgenutzt – und „eigenmächtig über Leben und Tod entschieden“. Davon ist Staatsanwalt Philipp Meyhöfer überzeugter denn je und fordert nach fast einjährigem Prozess die Höchststrafe für den 41 Jahre alten promovierten Mediziner. Neben lebenslanger Haft für Mord in 15 Fällen beantragte der Ankläger vor dem Landgericht Berlin, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe anzuordnen.
Zudem forderte der Ankläger ein lebenslanges Berufsverbot für den Mediziner. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Aus Sicht von Meyhöfer haben sich in der Beweisaufnahme mit mehr als 200 Zeugen und Sachverständigen alle Vorwürfe der Anklage bestätigt: Demnach hat der Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht.
Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen. „Beruf missbraucht“Die Morde seien aus Heimtücke und niederen Beweggründen erfolgt, so der Staatsanwalt. „Wer seinen Beruf derart missbraucht, darf ihn nie wieder ausüben“, betonte er.
Was Experten sagen
In dem Handeln des Angeklagten zeige sich eine „tiefgreifende Gleichgültigkeit gegenüber der Würde und dem Wert des Lebens schwer kranker Menschen. “Kein einziger Zeuge habe berichtet, dass es bei den Betroffenen einen Wunsch auf aktive Sterbehilfe gegeben habe, so Meyhöfer. „Und schon gar nicht mit Medikamenten, die zu einem Erstickungstod führen“, so der Ankläger.
„Hier geht es nicht um Sterbehilfe. Hier geht es um 15 heimtückische Morde. “ Die Taten hätten jeweils in der Apotheke begonnen, mit Bestellung und Abholung der später gespritzten Medikamente.
Geständnis von „bemerkenswert oberflächlicher Art“Dem überraschenden Geständnis des Angeklagten vor einer Woche maß Meyhöfer wenig Bedeutung bei. Es handele sich um ein Teilgeständnis. In „bemerkenswert oberflächlicher Art“ habe der 41-Jährige nachgezeichnet, was ohnehin durch die Beweisaufnahme bekannt gewesen sei.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




