
Mordprozess in Berlin: Staatsanwalt fordert Höchststrafe für Palliativarzt
Mordprozess in Berlin Staatsanwalt fordert Höchststrafe für Palliativarzt Ein Berliner Palliativarzt soll 15 Menschen ermordet haben. Die Staatsanwaltschaft verlangt lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung, ein...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Mordprozess in Berlin Staatsanwalt fordert Höchststrafe für Palliativarzt Ein Berliner Palliativarzt soll 15 Menschen ermordet haben. Die Staatsanwaltschaft verlangt lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung, ein Berufsverbot – und übt Kritik am Geständnis des Angeklagten. 23 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (5 Minuten) 5 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Blick in den Gerichtssaal beim Mordprozess gegen den Palliativarzt in Berlin (Foto aus dem Juli 2025) Foto: Bernd von Jutrczenka / dpa Der Palliativarzt habe Morde aus Heimtücke und niederen Beweggründen begangen, meint der Staatsanwalt, der Angeklagte habe sich als »Herr über Leben und Tod« geriert und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten ausgenutzt : Im Mordprozess gegen einen Palliativarzt hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe gefordert. Neben lebenslanger Haft für Mord in 15 Fällen beantragte Staatsanwalt Philipp Meyhöfer vor dem Landgericht Berlin, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe anzuordnen.
Die Einzelheiten
Zudem forderte der Ankläger ein lebenslanges Berufsverbot für den Mediziner. Aus Sicht des Staatsanwalts haben sich in der Beweisaufnahme mit mehr als 200 Zeugen und Sachverständigen alle Vorwürfe der Anklage bestätigt: Demnach hat der 41 Jahre alte Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu verwischen.
Die Morde seien aus Heimtücke und niederen Beweggründen erfolgt, so der Staatsanwalt. »Wer seinen Beruf derart missbraucht, darf ihn nie wieder ausüben«, sagte er. In dem Handeln des Angeklagten zeige sich eine »tiefgreifende Gleichgültigkeit gegenüber der Würde und dem Wert des Lebens schwer kranker Menschen.
« Staatsanwaltschaft kritisiert überraschendes GeständnisKein einziger Zeuge habe berichtet, dass es bei den Betroffenen einen Wunsch auf aktive Sterbehilfe gegeben habe, so Meyhöfer. »Und schon gar nicht mit Medikamenten, die zu einem Erstickungstod führen«, so der Ankläger: »Hier geht es nicht um Sterbehilfe. Hier geht es um 15 heimtückische Morde.
Was Experten sagen
« Die Taten hätten jeweils in der Apotheke begonnen – mit Bestellung und Abholung der später gespritzten Medikamente . Dem überraschenden Geständnis des Angeklagten vor einer Woche maß Meyhöfer wenig Bedeutung bei. Es handele sich um ein Teilgeständnis.
In »bemerkenswert oberflächlicher Art« habe der 41-Jährige nachgezeichnet, was ohnehin durch die Beweisaufnahme bekannt gewesen sei. Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen überraschend gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten »Leid und Siechtum« zu ersparen, heißt es in seiner Erklärung.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





