
Nach dem Berufungsurteil: Nun muss Le Pen entscheiden, ob sie 2027 antritt
Nach dem Berufungsurteil : Nun muss Le Pen entscheiden, ob sie 2027 antritt Von Michaela Wiegel, Paris 07.07.2026, 15:30Lesezeit: 3 Min. Le Pen verlässt nach dem Urteil in ihrem Berufungsverfahren das Pariser...
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Nach dem Berufungsurteil : Nun muss Le Pen entscheiden, ob sie 2027 antritt Von Michaela Wiegel, Paris 07. 2026, 15:30Lesezeit: 3 Min. Le Pen verlässt nach dem Urteil in ihrem Berufungsverfahren das Pariser Gerichtsgebäude.
ReutersWahlkampf mit Fußfessel? Das hatte die französische Rechtspopulistin vor dem heutigen Urteil ausgeschlossen. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Die Entscheidung, ob Marine Le Pen bei den Präsidentenwahlen 2027 antritt, liegt von Neuem bei ihr.
Die Einzelheiten
Das Berufungsgericht hat die 57 Jahre alte Rechtspopulistin der Veruntreuung öffentlicher Mittel für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von drei Jahren, davon zwei auf Bewährung, verurteilt. Die Haftstrafe von einem Jahr kann Le Pen mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen. Die Nebenstrafe, der Entzug des passiven Wahlrechts über fünf Jahre, wurde signifikativ verringert.
45 Monate, davon 30 Monate auf Bewährung, wird Le Pen unwählbar. Da sie seit der erstinstanzlichen Urteilsverkündung im März 2025 schon mehr als 15 Monate verbüßt hat, wird die Unwählbarkeitsstrafe damit de facto aufgehoben. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.
bei Google bevorzugen Die Justiz, der Le Pen noch am Wochenende bei einer Veranstaltung in Liévin in Nordfrankreich vorgehalten hat, in den demokratischen Prozess einzugreifen, hat mit dem Urteil genau dies nicht getan. Der Richterspruch bedeutet, dass die Rechtspopulistin selbst entscheiden muss, ob sie sich trotz ihrer Verurteilung in den Wahlkampf stürzt. Wahlkampf mit Fußfessel unmöglich?
Was Experten sagen
Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut sagte, er sei mit dem Urteil zufrieden. Die Verringerung der Unwählbarkeitsstrafe sei „ein sehr wichtiger Fortschritt“. Er werde mit seiner Mandantin über das Urteil beraten.
Le Pen hat den Verfahrensweg noch nicht ausgeschöpft. Sie kann den Kassationshof anrufen. Dieser rollt das Verfahren nicht neu auf, sondern prüft nur, ob die beiden vorangegangenen Instanzen keine Verfahrensfehler begangen haben.
Sollte der Kassationshof keine Einwände haben, wird das Urteil rechtskräftig. Aber Le Pen kann auch darauf verzichten, in Kassation zu gehen. Sie würde damit das Urteil des Berufungsgerichtes und ihre Schuld anerkennen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





