
Pflegerin soll Wachkomapatienten Geräte entfernt haben für ruhige Nachtschicht
Anklage wegen versuchten Mordes Pflegerin soll Wachkomapatienten Messgeräte entfernt haben für eine ruhigere Nachtschicht Nahm sie den Tod von Patienten in Kauf, um nachts nicht gestört zu werden? Die Staatsanwaltschaft...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Anklage wegen versuchten Mordes Pflegerin soll Wachkomapatienten Messgeräte entfernt haben für eine ruhigere Nachtschicht Nahm sie den Tod von Patienten in Kauf, um nachts nicht gestört zu werden? Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen eine Pflegerin aus Hessen. Seit Januar sitzt die Frau in Untersuchungshaft.
43 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (2 Minuten) 2 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Sitz der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main Foto: Boris Roessler / dpa Eine Pflegerin soll drei Wachkomapatienten in einem Pflegeheim in Hessen ein sogenanntes Pulsoximeter entfernt haben, weil sie mutmaßlich die Geräusche störten.
Die Einzelheiten
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft der Frau vor, die Geräte entfernt zu haben, »um während ihrer Nachtschicht nicht durch optische oder akustische Alarmsignale gestört und zu pflegerischen Handlungen veranlasst zu werden«. Ein Pulsoximeter überwacht die Sauerstoffsättigung und den Puls. Die 53-jährige Frau soll zwischen Mitte und Ende Februar 2025 vier Taten in dem Pflegeheim im Main-Taunus-Kreis begangen haben, wie die Ermittlungsbehörde mitteilte.
Sie wird wegen des Verdachts des versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. »Bei allen Fällen soll die Angeschuldigte jeweils den Tod der Patienten zumindest billigend in Kauf genommen haben und ihr soll auch bewusst gewesen sein, dass sich der Zustand der Patienten unmittelbar lebensbedrohlich verändern könnte«, so die Staatsanwaltschaft. Ein Patient habe nach der mutmaßlichen Tat in ein Krankenhaus gebracht werden müssen, andere hätten sich in einem kritischen Zustand befunden.
Die 53-Jährige ist seit Januar in Untersuchungshaft. Das Landgericht Frankfurt muss nun über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





