
Polizeiaufgabengesetz in Bayern: Bundesverfassungsgericht prüft umstrittenes Gesetz
Verhandlung in Karlsruhe Bundesverfassungsgericht prüft umstrittenes bayerisches Polizeigesetz Verstößt Bayerns Polizeiaufgabengesetz gegen Grundrechte? Mit dieser Frage muss sich das Bundesverfassungsgericht in...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Verhandlung in Karlsruhe Bundesverfassungsgericht prüft umstrittenes bayerisches Polizeigesetz Verstößt Bayerns Polizeiaufgabengesetz gegen Grundrechte? Mit dieser Frage muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Unter anderem geht es um den möglichen Einsatz von Handgranaten.
09 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (7 Minuten) 7 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Wappen der bayerischen Polizei Foto: Sven Hoppe/ dpa Gehen die Befugnisse der bayerischen Polizei zu weit?
Die Einzelheiten
Im Freistaat hat sich der Verfassungsgerichtshof schon mehrfach mit der Frage beschäftigt und das meist verneint. Jetzt liegen zentrale Aspekte des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) zur Prüfung in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag und Mittwoch über eine Verfassungsbeschwerde und eine sogenannte Normenkontrollklage.
216 Bundestagsabgeordnete von FDP, Linke und Grüne hatten 2018 den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle, also auf Prüfung der Regelungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit, in einer »Allianz für den Rechtsstaat« auf den Weg gebracht. Einen solchen Antrag können nur Bundesregierung, Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags stellen. Die Verfassungsbeschwerde von zehn Bürgerinnen und Bürgern, darunter einer Journalistin, einer Gewerkschaftssekretärin und Anwälten, wird von dem Bürgerrechtsverein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Bündnis »NoPAG« unterstützt.
Die Beschwerdeführer stammen demnach »aus der Mitte der Zivilgesellschaft«. Die Frage nach der drohenden GefahrBei der zweitägigen Verhandlung will der Erste Senat des höchsten deutschen Gerichts unter anderem die im bayerischen PAG enthaltene Schwelle der »drohenden Gefahr« unter die Lupe nehmen. Außerdem soll es um die Höchstdauer des präventiven Polizeigewahrsams und den möglichen Einsatz von Explosivmitteln wie Handgranaten gehen.
Was Experten sagen
Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Ein Hauptkritikpunkt im Streit über das PAG ist der darin neue eingeführte Begriff der »drohenden Gefahr«. Die bayerische Polizei darf laut Artikel 11a des Gesetzes bereits bei einer drohenden Gefahr aktiv werden, »um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern«.
Gemeint sind Situationen, in denen noch keine sogenannte konkrete Gefahr besteht, eine Straftat also noch nicht unmittelbar zu erwarten ist, und auch die näheren Umstände einer möglichen Tat noch unklar sind. Die Polizei darf auf dieser Grundlage ermitteln, ob überhaupt eine konkrete Gefahr droht, darf aber auch bereits gegenüber potentiellen Tätern, aber sogar Unbeteiligten aktiv werden. Die Polizei darf dann beispielsweise Handys und Computer heimlich durchsuchen, verdeckte Ermittler und Drohnen einsetzen oder Menschen überwachen.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





