
Proteste gegen AfD: Auch Blockaden können grundrechtlich geschützt sein
Proteste gegen AfD : Auch Blockaden können grundrechtlich geschützt sein Gastbeitrag Von Anne Gräfe und Ralf Michaels 13.07.2026, 09:23Lesezeit: 6 Min. „Ein Berti genügt“, sagte Franz Beckenbauer einst über Berti Vogts....
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Proteste gegen AfD : Auch Blockaden können grundrechtlich geschützt sein Gastbeitrag Von Anne Gräfe und Ralf Michaels 13. 2026, 09:23Lesezeit: 6 Min. „Ein Berti genügt“, sagte Franz Beckenbauer einst über Berti Vogts.
Trifft das auch auf Bernd das Brot zu? Die Demonstranten gegen den Erfurter AfD-Parteitag wussten offenbar nicht, dass Björn Höcke eben nicht Bernd heißt – oder spielten mit der satirischen Verwechslung. dpaWiderstand als Verfassungsinterpretation: Statt dankbar zu sein, dass die Zivilgesellschaft tut, was die Politik nicht schafft, kriminalisiert man die Proteste und Blockaden gegen den AfD-Parteitag auch noch.
Die Einzelheiten
Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Aus der deutschen Geschichte folgt eine klare Verantwortung: zu verhindern, dass in Deutschland wieder eine rechtsextreme Partei die Macht erhält. Diese Verantwortung hat das Bündnis Widersetzen am vorvergangenen Wochenende praktisch wahrgenommen, indem es die Zufahrtsstraßen zum Parteitag der AfD in Erfurt blockierte. Den Parteitag hat es nicht verhindert.
Wohl aber hat es verhindert, dass der Parteitag als ungestörte demokratische Routine erscheinen konnte: Die Delegierten mussten sich bei Nacht und Nebel mit Polizeihilfe an ihren Tagungsort schleichen. Solch gewaltfreier ziviler Ungehorsam kann legitim und sogar geboten sein, selbst wenn er gegen Rechtsvorschriften verstößt. Wir haben das in zwei Texten – kurz in der „taz“, lang in der „Berlin Review“ – begründet.
Jürgen Kaube verkürzt in dieser Zeitung unser Argument auf eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Er verschiebt damit, ganz wie es die AfD will, die Legitimationslast von denen, die die Demokratie gefährden, auf die, die sie verteidigen. Dabei übersieht er, dass die Pflichten des Staates und die der Zivilgesellschaft nicht die gleichen sind: dass der Staat eine nicht verbotene Partei rechtsstaatlich behandeln muss, heißt nicht, dass auch die Bürger ihr diese politische Normalität schulden.
Was Experten sagen
-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Indem er die Einschätzung, die AfD sei eine Gefahr für die Demokratie, als vernachlässigbare Privatmeinung abtut, versagt er der Gesellschaft ihre demokratische Urteilskraft, als enthielte das Verbotsmonopol des Bundesverfassungsgerichts auch ein Monopol, Verfassungsfeindlichkeit politisch zu erkennen, zu benennen und ihr öffentlich zu widersprechen. Und indem er die moralische Pflicht zur Befolgung des Rechts absolut über die Pflicht zum Schutz der Demokratie stellt, entlässt er die Gesellschaft aus ihrer Verantwortung.
Solcher Etatismus kommt der AfD zupass, der Demokratie nicht. Regeln für nicht verbotene ParteienRichtig ist, der Staat muss die AfD, solange sie nicht verboten ist, nach den Regeln behandeln, die für nicht verbotene Parteien gelten: innere Organisation, regelmäßige Parteitage nach § 9 Parteiengesetz, gleicher Zugang zu öffentlichen Räumen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





