
Rentenkommission: Die Missverständnisse der Minijobkritiker
Rentenkommission : Die Missverständnisse der Minijobkritiker Ein Kommentar von Dietrich Creutzburg, Berlin 25.06.2026, 21:41Lesezeit: 2 Min. Oft per Minijob: In der gewerblichen Gebäudereinigung sind etwa 30 Prozent der...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Rentenkommission : Die Missverständnisse der Minijobkritiker Ein Kommentar von Dietrich Creutzburg, Berlin 25. 2026, 21:41Lesezeit: 2 Min. Oft per Minijob: In der gewerblichen Gebäudereinigung sind etwa 30 Prozent der Beschäftigten auf Minijobbasis tätig.
dpaNicht alle Kritik an der Beschäftigungsform Minijob ist falsch. Aber mit voller Sozialabgabenpflicht für geringfügige Arbeit löst man die Probleme nicht. Ob der SPD schon klar ist, auf welchen Kurs sie sich da begibt?
Die Einzelheiten
Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Über Minijobs lässt sich viel Kritisches sagen. Das hat nun auch die Rentenkommission getan – und es zu der Empfehlung verdichtet, deren „steuer- und abgabenrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen“. Sie folgt damit einer alten Forderung von SPD und Gewerkschaften.
Und weil das ganze Rentenpaket, von der Kapitalrente bis zum Ende der abschlagsfreien Frührente, ein parteitaktisch austariertes „Gesamtkunstwerk“ ist, bekommt das Projekt „Abschaffung der Minijobs“ nun große politische Wucht. Allerdings scheint auch den geübten Dauerkritikern der Minijobs noch nicht klar zu sein, was das bedeutet. Auf Partei- und Gewerkschaftstagen mit Schlachtrufen gegen den Minijob Beifall zu ernten, ist das eine.
Die Rufe in Vorschriften zu übersetzen, ist aber etwas anderes. Denn das wird nicht nur auf Proteste von Arbeitgebern stoßen, die Minijobs als flexibles Instrument für gelegentlichen Personalbedarf schätzen. Viel brisanter ist die Frage, was die heute knapp sieben Millionen Minijobber davon halten werden.
Was Experten sagen
-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Wie eine Kürzung des Mindestlohns auf das Niveau von 2022Denn wie liefe eine „Abschaffung des Sonderstatus“ für Minijobs ab? Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) schreibt ein Gesetz, das bis zu sieben Millionen Erwerbstätigen den Nettoverdienst um mehr als ein Fünftel kürzt.
Auch Arbeit im Umfang von höchstens zehn Stunden zum Mindestlohn, also bis zur heutigen Minijobgrenze, würde der vollen Sozialabgabenpflicht unterworfen. Von den heute bis zu 603 Euro netto wären nach Abzug der regulären Arbeitnehmer-Sozialbeiträge höchstens noch 475 Euro übrig. Man kann es auch so sagen: Die von der SPD seit 2022 erstrittenen Mindestlohnerhöhungen würden den Minijobbern, bezogen aufs Netto, wieder gestrichen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





