
Sexualisierte Gewalt: EU verschärft Regeln gegen Kindesmissbrauch im Netz
Sexualisierte Gewalt EU verschärft Regeln gegen Kindesmissbrauch im Netz Europa geht in Zukunft härter gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vor. Neue Regeln nehmen KI-generiertes Missbrauchsmaterial,...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Sexualisierte Gewalt EU verschärft Regeln gegen Kindesmissbrauch im Netz Europa geht in Zukunft härter gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vor. Neue Regeln nehmen KI-generiertes Missbrauchsmaterial, bezahlte Livestreams und Anleitungen für Straftaten ins Visier. 05 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Der Schatten von einem Mann und einem schaukelnden Kind auf einem Spielplatz Foto: Julian Stratenschulte / dpa In der EU soll Kindesmissbrauch im Internet künftig strenger bestraft werden. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich einer Mitteilung zufolge unter anderem auf neue einheitliche Straftaten, die mit zunehmender technologischer Entwicklung auftreten.
Die Einzelheiten
Demnach soll etwa EU-weit strafbar sein, für den Zugriff auf Livestreams von sexuellem Kindesmissbrauch zu bezahlen. Außerdem soll einheitlich unter Strafe stehen, KI-Systeme zur Herstellung von Missbrauchsmaterial zu erwerben, zu besitzen oder zu verbreiten. Dies sei angesichts der zunehmenden Verbreitung von Deepfakes oder anderem KI-generiertem Missbrauchsmaterial notwendig, hieß es.
Auch der Besitz und Austausch von Anleitungen zur Begehung von Kindesmissbrauch oder zur Herstellung von entsprechendem Material, etwa als Buch oder Online-Leitfaden, soll strafbar sein. Schweigen soll nicht als Einwilligung geltenDie neuen EU-Vorschriften legen zudem fest, dass Schweigen oder fehlender Widerstand eines Kindes nicht als Einwilligung zu sexuellen Handlungen gelten. In Deutschland können Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren solchen Handlungen zustimmen – aber nur innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen.
Beispielsweise darf dabei kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt werden. Nach den neuen EU-Regeln darf sich ein Täter dabei auch nicht fälschlicherweise als Gleichaltriger ausgeben. Die neue Richtlinie erfasst zudem das sogenannte Grooming – die Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke – als strafbare Handlung.
Was Experten sagen
Zudem legten die Unterhändler längere Verjährungsfristen und schärfere Strafen fest. In Deutschland gibt es bereits hohe Verjährungsfristen. Die neuen Regelungen sehen auch Maßnahmen zum Opferschutz vor, wie zum Beispiel ein Recht auf Entschädigung durch die Täter.
Die nun getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Danach haben die nationalen Regierungen drei Jahre Zeit, ihre Strafgesetzbücher anzupassen.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





