
Sky, Netflix und Co: EU-Gerichtshof stärkt Kundenrechte bei Streaming-Abos
Urteil zu Widerrufsrecht EU-Gerichtshof stärkt Kundenrechte bei Streaming-Abos Wer einen Dienst wie Netflix oder Sky bucht, soll bei Vertragsabschluss auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten – wohl zu Unrecht....
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Urteil zu Widerrufsrecht EU-Gerichtshof stärkt Kundenrechte bei Streaming-Abos Wer einen Dienst wie Netflix oder Sky bucht, soll bei Vertragsabschluss auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten – wohl zu Unrecht. Wer aber kostenlos Streams abstauben will, kann zur Kasse gebeten werden. 32 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Fernsehzuschauerin: Wer vom Angebot enttäuscht ist, soll kostenlos kündigen können Foto: Daniel Reinhardt / dpa-tmn / dpa Streamingdienste wie Sky dürfen das Widerrufsrecht für ihre digitalen Angebote nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht generell ausschließen. Generell können Kundinnen und Kunden in den ersten zwei Wochen nach Abschluss von einem Vertrag zurücktreten.
Die Einzelheiten
Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines österreichischen Verbrauchervereins gegen den Streaminganbieter Sky. Dieser stuft sein Angebot als »digitalen Inhalt« ein und schließt daher das 14-tägige Widerrufsrecht aus, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich zustimmen, dass sie das Angebot sofort nutzen möchten und mit der Leistung begonnen wird. Das gilt dem Unternehmen zufolge übrigens auch für Skys Wow-Dienst in Deutschland.
Das mit dem Fall befasste österreichische Gericht fragte den EuGH, was die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie dazu sagt. Personalisierte Empfehlungen ausschlaggebendDank der Vorschrift können Anbieter etwa Kinofilme zum digitalen Verleih anbieten, ohne dass die Käuferinnen und Käufer nach Nutzung ihr Geld zurückfordern, nachdem sie den Film bereits gesehen haben. Doch bei dem Streamingdienst von Sky handelt es sich nach Auffassung des Gerichtshofs um eine andere Produktkategorie, nämlich eine »digitale Dienstleistung«.
Die sei insbesondere der Fall, wenn der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kundinnen und Kunden angepasst werde. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts sei hier nicht möglich. Mehr zum Thema Streaming-Schnäppchen im Check: Alle Serien und Filme für 2,98 Euro?
Was Experten sagen
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Soll ich noch 14 Euro für ein Abo zahlen? Von Xaver von Cranach 3 Min Zur Merkliste hinzufügen 3 Min Zur Merkliste hinzufügen Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Urteil. »Verbraucherinnen und Verbraucher müssen digitale Dienste auch dann testen können, wenn diese sofort online verfügbar sind und auf langfristige Abonnements angelegt sind«, sagte Rechts- und Handelsexperte des Verbands, Felix Methman.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





