
Tochter von SPD-Bürgermeisterin in Herdecke nach Messerangriff angeklagt
Angriff auf Lokalpolitikerin Tochter von SPD-Bürgermeisterin in Herdecke nach Messerangriff angeklagt Im Oktober 2025 wurde die Sozialdemokratin Iris Stalzer in ihrem Haus attackiert, die Tat sorgte bundesweit für...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Angriff auf Lokalpolitikerin Tochter von SPD-Bürgermeisterin in Herdecke nach Messerangriff angeklagt Im Oktober 2025 wurde die Sozialdemokratin Iris Stalzer in ihrem Haus attackiert, die Tat sorgte bundesweit für Aufsehen. Nun wirft die Staatsanwaltschaft ihrer 17-jährigen Tochter vor, zugestochen zu haben. 04 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Audio steht in Kürze zur Verfügung In Kürze bereit X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern SPD-Politikerin Stalzer im November 2025 Foto: Christoph Reichwein / dpa / picture alliance Die Staatsanwaltschaft hat wegen gefährlicher Körperverletzung Anklage gegen die Tochter der SPD-Politikerin Iris Stalzer aus Herdecke erhoben. Das sagten der ermittelnde Oberstaatsanwalt aus Hagen und der Anwalt der 17-jährigen Tochter der Nachrichtenagentur dpa.
Die Einzelheiten
Mehrere Medien wie die »Westfalenpost« und »Bild« hatten zuvor berichtet. Oktober 2025 war es zu einer Gewalttat gegen Stalzer im Haus der Familie gekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Jugendlichen vor, ihrer Mutter mehrere Messerstiche mit zwei unterschiedlichen Messern zugefügt zu haben.
Zudem soll sie mit einem Gegenstand gegen den Kopf von Stalzer geschlagen haben. Die Kommunalpolitikerin erlitt einen Nasenbeinbruch. Die 58-Jährige hatte sich gesundheitlich schnell erholt und war Anfang November 2025 als Bürgermeisterin von Herdecke vereidigt worden.
Das Amtsgericht Hagen prüfe nun die Zulassung der Anklage, so der Oberstaatsanwalt. Wegen des jugendlichen Alters der Beschuldigten werde ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Offenbar keine Tötungsabsicht erkennbarStalzers Tochter stand von Beginn an unter dringendem Tatverdacht.
Was Experten sagen
Gegen die Jugendliche war Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen worden. Eine Tötungsabsicht sei dabei nicht zu erkennen gewesen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Es stehe fest, dass sie selbst den Notruf abgesetzt habe.
Zu den Vorwürfen habe die Beschuldigte bisher keine Angaben gemacht. Zu einem möglichen Motiv wollte sich der Ermittler mit Verweis auf das jugendliche Alter der Beschuldigten nicht äußern. Gegen den Bruder der Jugendlichen war zunächst ebenfalls ermittelt worden.
Die Ermittlungen gegen ihn seien aber eingestellt worden, weil er nicht am Geschehen beteiligt gewesen sei, so der Oberstaatsanwalt. In der Familie hatte es laut Polizei schon länger Konflikte gegeben. Mutter und Kinder hätten sich bei der Polizei auch gegenseitig der häuslichen Gewalt beschuldigt, hieß es damals.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





