
Tschechien: Neonazi Marla Svenja Liebich darf nach Deutschland ausgeliefert werden
Entscheidung in Prag Neonazi Liebich darf nach Deutschland ausgeliefert werden Der verurteilte Rechtsextremist Liebich wehrt sich mit vielen Mitteln gegen eine geplante Auslieferung nach Deutschland. Nun lehnte das...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Entscheidung in Prag Neonazi Liebich darf nach Deutschland ausgeliefert werden Der verurteilte Rechtsextremist Liebich wehrt sich mit vielen Mitteln gegen eine geplante Auslieferung nach Deutschland. Nun lehnte das Oberlandesgericht in Prag eine Beschwerde des 55-Jährigen ab. 36 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Neonazi Liebich vor Gericht in Pilsen Foto: Miroslav Chaloupka / CTK Photo / IMAGO Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgelehnt, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Die Einzelheiten
Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, so die Gerichtssprecherin. Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9.
April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Auf deutscher Seite hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt daraufhin einen Antrag auf Auslieferung gestellt.
Zusätzlich hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch bereits abgelehnt. Nach der aktuellen Entscheidung könnte der Neonazi innerhalb weniger Tage an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Geschlechtseintrag nach Verurteilung geändertDer Rechtsextremist wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Mehr zum Thema Gerichtsentscheidung in Tschechien: Neonazi Liebich soll ausgeliefert werden 2 Min Zur Merkliste hinzufügen 2 Min Zur Merkliste hinzufügen Verurteilter Rechtsextremist: Marla Svenja Liebich will Auslieferung nach Deutschland verhindern 2 Min Zur Merkliste hinzufügen 2 Min Zur Merkliste hinzufügen Mutmaßlicher Missbrauch durch Neonazi: Worum es beim Streit über das Selbstbestimmungsgesetz gehtVon Felix Keßler, Livia Sarai Lergenmüller und Juliane Löffler 5 Min Zur Merkliste hinzufügen 5 Min Zur Merkliste hinzufügen Viele Medien, auch der SPIEGEL, hatten über Liebichs früheren Vornamen »Sven« und seine Vergangenheit als männlicher Neonazi berichtet.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





