
Ungarn: Verfassungsänderung ermöglicht Absetzung des Präsidenten
Umbau staatlicher Institutionen nach Orbáns Ungarn billigt Verfassungsänderung zur Absetzung des Präsidenten In Budapest stimmte das Parlament für eine Änderung des Grundgesetzes, die die Absetzung von Staatspräsident...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Umbau staatlicher Institutionen nach Orbáns Ungarn billigt Verfassungsänderung zur Absetzung des Präsidenten In Budapest stimmte das Parlament für eine Änderung des Grundgesetzes, die die Absetzung von Staatspräsident Sulyok ermöglichen soll. Die Reform begrenzt zudem Amtszeiten von Richtern und Abgeordneten – mit Folgen für Viktor Orbán. 44 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Abgeordnete nach der Abstimmung über die 17. Änderung des Grundgesetzes im Plenarsaal des Parlaments in Budapest, Ungarn, Montag, 13.
Die Einzelheiten
Juli 2026 Foto: Tamas Purger / MTI / AP aufklappen Automatisch erstellt mit KI. Mehr Informationen dazu hier. War die Zusammenfassung hilfreich?
Danke für Ihr Feedback! positiv bewerten negativ bewerten Ungarns Parlament hat eine Verfassungsnovelle beschlossen, die unter anderem die Absetzung von Staatspräsident Tamas Sulyok vorsieht. Der neue Ministerpräsident Péter Magyar warf Sulyok vor, die Politik des im April abgewählten früheren Regierungschefs Viktor Orbán mitgetragen zu haben.
139 Parlamentarier stimmten für die Änderungen, sodass die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande kam. Sechs enthielten sich. Die Fraktion von Orbáns Partei Fidesz blieb aus Protest der Abstimmung fern.
Was Experten sagen
Damit die Neuregelungen in Kraft treten können, muss Sulyok sie gegenzeichnen. Für den Fall, dass er dies ablehnt, drohte ihm Magyar mit einem Amtsenthebungsverfahren. Dieses müsste das Parlament mit Zweidrittelmehrheit beantragen und das Verfassungsgericht genehmigen.
Im Fall einer Vakanz des Postens des Staatspräsidenten würde Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer vorübergehend dessen Befugnisse übernehmen, bis es einen Nachfolger gibt. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament für fünf Jahre gewählt. Amtszeit von Verfassungsrichtern weiter eingeschränktDie Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70.
Dies betrifft aktuell vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Peter Polt, der als Orbán-Loyalist gilt. Zu den Verfassungsänderungen gehört auch, dass die Tätigkeit der Abgeordneten auf zwölf Jahre begrenzt wird. Die Regelung tritt ab der nächsten Parlamentswahl 2030 in Kraft.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





