
Antidiskriminierung: Ein Gesetz um jeden Preis
Antidiskriminierung : Ein Gesetz um jeden Preis Von Reiner Burger, Düsseldorf 01.07.2026, 07:43Lesezeit: 4 Min. „Schutzlücken“ im Gleichstellungsgesetz: Verena Schäffer (Grüne), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie,...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Antidiskriminierung : Ein Gesetz um jeden Preis Von Reiner Burger, Düsseldorf 01. 2026, 07:43Lesezeit: 4 Min. „Schutzlücken“ im Gleichstellungsgesetz: Verena Schäffer (Grüne), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in Nordrhein-WestfalendpaCDU und Grüne in NRW versprechen, Bürokratie abzubauen.
Doch mit einem Antidiskriminierungsgesetz schaffen sie viele neue Berichtspflichten. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Die Ankündigung kam in vielerlei Hinsicht überraschend. Vor wenigen Tagen teilte die nordrhein-westfälische Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) mit, das geplante Antidiskriminierungsgesetz werde kurz vor seiner Verabschiedung in wesentlichen Punkten geändert.
Die Einzelheiten
Schäffer wählte für die Ankündigung nicht wie sonst, wenn das Vorhaben aus Sicht der Landesregierung wichtig ist, eine Pressekonferenz, sondern ein Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Genauer gefasst wird demnach der besonders umstrittene Paragraph 8. Bisher sieht dieser vor, dass es genügt, wenn eine Person, die sich von einer öffentlichen Stelle diskriminiert, benachteiligt oder gemaßregelt fühlt, „Indizien“ dafür vorträgt.
Die beschuldigte Behörde soll „die Beweislast dafür (tragen), dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung vorgelegen hat“. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Nun werde klargestellt, dass es nicht um Vermutungen oder Behauptungen geht, „sondern die Beschwerde muss begründet sein“, sagte Schäffer.
Indizien sollen also doch nicht ausreichen. Es müssten Tatsachen vorgelegt werden, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machten. Die Formulierungen zur Beweislast sollen jedoch nicht verändert werden.
Was Experten sagen
Trotz der unzweideutigen Formulierung im Entwurfstext beharrte sie darauf, dass nie eine Beweislastumkehr geplant gewesen sei, sondern immer lediglich eine Beweiserleichterung. Anders als bisher geplant, soll es zudem eine Ombudsstelle zur Schlichtung von Streitfällen geben. Ihre Aufgabe wird es sein, auf außergerichtliche Einigungen zwischen den Betroffenen und der Behörde hinzuwirken.
Die Erfahrung aus Berlin, wo es schon seit sechs Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz gibt, zeige, dass eine solche Stelle viele Streitfälle schlichten und damit Schadenersatzklagen abwenden könne. Auch hätten Sachverständige in einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag eine solche Instanz gefordert. Kritiker bezeichnen die Norm als „Misstrauensgesetz“Die Anhörung Anfang Mai hatte allerdings auch deutlich gemacht, wie umstritten das Vorhaben ist.
Gewerkschaften der Polizei und Lehrerverbände, deren Mitglieder dienstlich dazu verpflichtet sind, regelmäßig disziplinarisch tätig zu werden, warnten eindringlich vor einem „Misstrauensgesetz“, das den Bürokratieaufwand durch neue Rechenschafts- und Dokumentationspflichten erhöhe.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





