
Baden-Württemberg führt strengere Regeln für Raucher und Raucherinnen ein
Neues Gesetz in Kraft Baden-Württemberg führt strengere Regeln für Raucher und Raucherinnen ein Freibäder, Schulhöfe, Zoos: In Baden-Württemberg gelten ab sofort zusätzliche Rauchverbote an Orten, an denen viele Kinder...
Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Neues Gesetz in Kraft Baden-Württemberg führt strengere Regeln für Raucher und Raucherinnen ein Freibäder, Schulhöfe, Zoos: In Baden-Württemberg gelten ab sofort zusätzliche Rauchverbote an Orten, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Es gibt allerdings Ausnahmen 01. 44 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (6 Minuten) 6 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Rauchen (Symbolbild) Foto: Burkhard Schubert / Future Image / IMAGO In Baden-Württemberg ist zum Monatsbeginn ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind.
Die Einzelheiten
Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Darauf müssen Raucherinnen und Raucher nun achten:Wo ist Rauchen zusätzlich verboten? Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind.
So darf auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden. In Freibädern, Zoos oder Freizeitparks können aber Raucherzonen eingerichtet werden, sofern diese etwas abseits ausgewiesen werden. Auf Schulhöfen gibt es dagegen keine Raucherzonen mehr, auch Raucherzimmer in Behörden sind tabu.
Was ist mit E-Zigaretten? Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln. Das gilt auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird.
Was Experten sagen
Als Grund wird in der Gesetzesbegründung genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden. Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsah, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche.
Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird. In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss bereits am Eingang hingewiesen werden.
Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden. Warum sind Bierzelte von der neuen Regel ausgenommen? Ein Bürgerforum, das die Entstehung des Gesetzes begleitet hatte, hatte sich eigentlich klar für Rauchverbote in Bier-, Wein- und Festzelten ausgesprochen.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





