
EuGH zu Datenschutz vor Gericht: Auch illegale Beweise dürfen verwertet werden
Wer im Zivilprozess betrügt oder heimlich Firmeneigentum verscherbelt, kann sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht pauschal hinter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstecken. Die...
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Hier eine wichtige Meldung aus der KI-Welt: Wer im Zivilprozess betrügt oder heimlich Firmeneigentum verscherbelt, kann sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht pauschal hinter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstecken. Die Luxemburger Richter haben im Fall eines Ehestreits und mutmaßlichen eBay-Betrugs klargestellt, dass nationale Gerichte auch solche Beweismittel verwerten dürfen, die von einer Prozesspartei rechtswidrig und unter Verletzung des Datenschutzes beschafft wurden.
Die Entwicklung dürfte den Wettbewerb im KI-Bereich weiter anheizen.





