
FitX verliert vor BGH gegen Verbraucherzentralen: Onlinekündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein
FitX verliert gegen Verbraucherschützer Onlinekündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein Die Kette FitX hat vor dem Bundesgerichtshof gegen die Verbraucherzentralen verloren. Es ging um die Gestaltung...
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. FitX verliert gegen Verbraucherschützer Onlinekündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein Die Kette FitX hat vor dem Bundesgerichtshof gegen die Verbraucherzentralen verloren. Es ging um die Gestaltung der Onlinekündigung. FitX macht seinen Kunden dabei bislang ein besonderes Angebot.
49 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Frau in FitX-Studio: Urteil zu Onlinekündigungen Foto: Bernd Wüstneck / dpa Bei der Onlinekündigung eines Fitnessstudiovertrags darf die Bestätigungsseite keine Informationen zu Kündigungsalternativen wie etwa einem Pausieren des Vertrags enthalten.
Die Einzelheiten
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. In dem Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die Fitnesskette FitX aus Essen geklagt – nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter in Deutschland. Nach dem Anklicken der Schaltfläche »Vertrag kündigen« wurden FitX-Kunden auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet, auf der prominent auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, den Vertrag beitragsfrei pausieren zu lassen, statt ihn zu kündigen.
Der VZBV meint, das entspreche nicht den gesetzlichen Vorschriften. Laut Gesetz müssen Schaltflächen und Bestätigungsseite etwa »ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein«. »Selbstverständlich wird FitX die Entscheidung des Bundesgerichtshofs beachten und hat die Kündigungsseite bereits entsprechend angepasst«, teilte eine Firmensprecherin auf SPIEGEL-Anfrage mit.
Erste Instanz: Hinweis auf Pause lenkt nicht von Kündigung abDas Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage im September 2025 mit Blick auf den Pausenhinweis abgewiesen. Zwar müsse die Bestätigungsseite unkompliziert und ohne besonderen Aufwand auffindbar und bedienbar sein, so die Richter. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass auch Wege zur Vermeidung einer Kündigung aufgezeigt werden könnten.
Was Experten sagen
Da der Hinweis aufs Pausieren nicht aufdringlich sei und Verbraucher nicht wesentlich vom Kündigungsprozess ablenke, entspreche die Seite den gesetzlichen Anforderungen. Mehr zum Thema Fitnessstudios umwerben Generation Z: Sie gehen ins Gymmie, werden skinny, machen daraus eine ShowVon Katharina Koerth 14 Min Zur Merkliste hinzufügen 14 Min Zur Merkliste hinzufügen Netflix-Klausel unwirksam: Wer liest schon Allgemeine Geschäftsbedingungen? Der BGH 1 Min Zur Merkliste hinzufügen 1 Min Zur Merkliste hinzufügen Urteil zu Widerrufsrecht: EU-Gerichtshof stärkt Kundenrechte bei Streaming-Abos 2 Min Zur Merkliste hinzufügen 2 Min Zur Merkliste hinzufügen Der klagende Verbraucherverband wandte sich gegen das Urteil nach Karlsruhe – mit Erfolg.
Der erste Senat hob das Urteil aus Düsseldorf auf und verurteilte FitX zur Unterlassung.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





