
München: Miete zweimal versäumt – Vermieter wirft Frau nach 50 Jahren raus
Günstige Wohnung in München Miete zweimal versäumt – Vermieter wirft Frau nach 50 Jahren raus Der Vermieter habe sie »ins offene Messer laufen lassen«, meint der Richter. Dennoch wurde die fristlose Kündigung für die...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Günstige Wohnung in München Miete zweimal versäumt – Vermieter wirft Frau nach 50 Jahren raus Der Vermieter habe sie »ins offene Messer laufen lassen«, meint der Richter. Dennoch wurde die fristlose Kündigung für die langjährige Mieterin bestätigt. Doch die gibt nicht auf.
03 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Blick auf Wohnhäuser in München (Symbolbild) Foto: Peter Kneffel / dpa Zum 1.
Die Einzelheiten
April 1976 mietete eine Frau eine Dreizimmerwohnung in München, fast 50 Jahre lang zahlte sie ihre Miete ohne Probleme. Zuletzt sollen es 990,50 Euro Nettokaltmiete pro Monat gewesen sein, ein für Münchner Verhältnisse guter Preis für die Lage im Stadtteil Bogenhausen. Nun aber wirft der Vermieter die Frau aus der Wohnung, weil sie wohl versehentlich zwei Mietzahlungen versäumt hat.
So berichtet es die »Süddeutsche Zeitung« , die von der »vielleicht traurigsten Geschichte vom Münchner Wohnungsmarkt« spricht. Wie konnte es soweit kommen? Dem Bericht zufolge änderte der Vermieter 2023 die Kontoverbindung für Mietzahlungen.
Die Frau zahlte ihre Miete versehentlich doppelt und erhielt das zu viel gezahlte Geld zurück. Dann sei mit dem Dauerauftrag aber etwas schiefgelaufen, heißt es, im Juli und August 2023 sei keine Miete vom Konto der Frau abgegangen. Sie habe das nicht bemerkt, da sie sich in dieser Zeit in Sorge um ihren kranken Sohn befunden habe, der in einer persönlichen Krise steckte.
Was Experten sagen
August habe ein Anwalt der Vermieter die fristlose Kündigung geschickt. Dass die Frau daraufhin die Miete nachgezahlt habe, half ihr nicht. Der Vermieter hielt an der Kündigung fest und hat nun laut »SZ« im Rechtsstreit auch in zweiter Instanz Recht bekommen.
Das Landgericht München I erklärte die Kündigung demnach für wirksam – mit einer Räumungsfrist zum 31. Richter kritisiert Vermieter»Ein netter Vermieter hätte Sie auf den Zahlungsverzug hingewiesen, aber Sie haben keinen netten Vermieter. Er hat Sie ins offene Messer laufen lassen«, hatte einer der Richter in der mündlichen Verhandlung im Januar laut »Abendzeitung« gesagt.
Zivilkammer die Rechtslage zugunsten der Vermieter beurteilt, zwei Monate Mietrückstand rechtfertigen dem Bericht zufolge eine Kündigung. Eine Revision ist dem Bericht zufolge nicht möglich. Der Vermieter wollte sich »aufgrund noch laufender Verfahren« laut »SZ« nicht zu dem Vorwurf äußern, er habe die Frau ins offene Messer laufen lassen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





