
Friedrich Merz stellt keine Strafanträge wegen Beleidigung
Merz über Meinungsfreiheit »Wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun« Friedrich Merz als Person zu beleidigen, ist für den Bundeskanzler kein Problem – er sei da gar nicht empfindlich, sagte er...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Merz über Meinungsfreiheit »Wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun« Friedrich Merz als Person zu beleidigen, ist für den Bundeskanzler kein Problem – er sei da gar nicht empfindlich, sagte er in einem Bürgergespräch. An einem Punkt höre aber auch für ihn der Spaß auf. 23 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Friedrich Merz im Bürgergespräch beim Tag der Offenen Tür im Kanzleramt: »Nun müssen wir ein bisschen versuchen, die Grenzen neu zu justieren« Foto: Ralf Hirschberger / Bundeskanzler Friedrich Merz lässt sich nach eigener Aussage von Beleidigungen nicht aus der Bahn werfen. »Wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun.
Die Einzelheiten
Ich bin anderer Meinung, aber deswegen ist es noch kein Straftatbestand«, sagte der CDU-Chef beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung in einem Gespräch mit Bürgern. »Nun müssen wir ein bisschen versuchen, die Grenzen neu zu justieren. « Seit seinem Amtsantritt sei er nicht mehr juristisch gegen Beleidigungen vorgegangen.
Er habe seitdem keinen einzigen Strafantrag gestellt, so Merz. »Das habe ich mal eine Zeit lang gemacht, das habe ich aufgehört, das mache ich nicht mehr. «In vielen Fällen verfolgten Staatsanwaltschaften Äußerungen gegen Politiker von Amts wegen, also, ohne dass eine Anzeige erstattet wurde, sagte Merz.
Er sei selbst überrascht gewesen über die große Zahl der Fälle. Er selbst sei gar nicht empfindlich. Offen für Diskussion über Paragrafen 188Allerdings habe sich der Ton verschärft, bedauerte Merz.
Was Experten sagen
»Zu dem Zeitpunkt, wo es noch keine sozialen Medien gab, waren wir uns in der Gesellschaft eigentlich einig, dass grobe Beleidigungen zum politischen Sprachgebrauch nicht dazugehören sollten. « Das sei inzwischen anders. Dabei sollten in der digitalen Welt keine anderen Regeln gelten als in der analogen.
Er sei offen für eine Diskussion über die Reform des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs, der Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen soll, sagte der Kanzler. Wer jemanden beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021.
Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft. Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll der erweiterte Strafrahmen für Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





