
Gewalt gegen Parteien: Wie oft wird die AfD wirklich angegriffen?
Gewalt gegen Parteien : Wie oft wird die AfD wirklich angegriffen? Von Lukas Fuhr , Theresa Weiß 29.06.2026, 06:36Lesezeit: 5 Min. Bei Protesten gegen eine Wahlkampfveranstaltung der AfD im Februar 2025 in Neu-Isenburg...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Gewalt gegen Parteien : Wie oft wird die AfD wirklich angegriffen? Von Lukas Fuhr , Theresa Weiß 29. 2026, 06:36Lesezeit: 5 Min.
Bei Protesten gegen eine Wahlkampfveranstaltung der AfD im Februar 2025 in Neu-Isenburg war es zu Angriffen auf AfD-Mitglieder gekommen. Peter JülichEine Statistik zeigt: Viele Parteivertreter werden Opfer von Gewalttaten. Doch die Fälle sind längst nicht alle eindeutig.
Die Einzelheiten
Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Wurde im vergangenen Jahr im Schnitt jeden dritten Tag ein AfD-Mitglied angegriffen? Das legt zumindest eine Statistik der Bundesregierung nahe, die im Mai öffentlich wurde. 193 Gewalttaten werden aufgeführt, Körperverletzungsdelikte vor allem, aber auch Raub und Brandstiftungen.
121 dieser Gewalttaten richteten sich demnach gegen Vertreter der AfD. Doch Recherchen der F. zeigen, dass zumindest einige der aufgeführten Taten fraglich sind.
Da ist zum Beispiel der Fall eines AfD-Mitglieds in Rheinland-Pfalz, das bemerkte, dass sein Auto komisch fährt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Landau kontrollierte der Mann die Radschrauben und will dabei festgestellt haben, dass diese teils gelockert und teils so fest angezogen waren, dass sie abbrachen. „Der Geschädigte vermutet, dass die Handlungen durch Gegner seiner politischen Überzeugung vorgenommen worden sein könnten“, so schreibt die zuständige Oberstaatsanwältin.
Was Experten sagen
Da keine „konkreten Hinweise“ auf mögliche Täter vorgelegen hätten, habe man das Verfahren eingestellt. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Was haben die Taten wirklich mit der Parteizugehörigkeit zu tun?
Auch ohne dass sich der Verdacht des AfD-Mitglieds erhärten ließ, taucht der Fall in der Statistik als Gewaltdelikt gegen einen Parteienvertreter auf. Denn maßgeblich dafür sind nicht die Ermittlungsergebnisse der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder gar Urteile von Richtern. Aufgeführt wird, was die Polizei bei der Anzeigenstellung notiert: Verdacht auf eine Straftat, Anzahl mutmaßlicher Täter, Parteizugehörigkeit des mutmaßlichen Opfers, möglicher politischer Hintergrund.
Allerdings ist unklar, in welchen Fällen Polizisten nach der Partei fragen. Um eine Pflichtangabe handele es sich dabei nicht, berichten Ermittler der F. Manche reagieren regelrecht erstaunt, wenn man ihnen berichtet, dass die Bundesregierung einen von ihnen bearbeiteten Fall in einer Statistik zur politischen Gewalt führt.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.



