
Informationsfreiheit: Amtliche Auskünfte? Da kann ja jeder kommen!
Informationsfreiheit : Amtliche Auskünfte? Da kann ja jeder kommen! Von Ben Mengler 21.07.2026, 19:27Lesezeit: 5 Min. Sie wollen das Informationsfreiheitsgesetz reformieren: Die Koalitionsspitzen bei der Pressekonferenz...
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Informationsfreiheit : Amtliche Auskünfte? Da kann ja jeder kommen! 2026, 19:27Lesezeit: 5 Min.
Sie wollen das Informationsfreiheitsgesetz reformieren: Die Koalitionsspitzen bei der Pressekonferenz im Anschluss an den KoalitionsausschussOmer MessingerDie Koalitionsspitzen wollen das Informationsfreiheitsgesetz reformieren. Dagegen regt sich Widerstand. Die Begründung der Bundesregierung halten einige für vorgeschoben.
Die Einzelheiten
Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Wer wissen will, welche Gutachten einem Minister vorliegen, welche Verträge ein Ministerium mit Unternehmen geschlossen hat oder welche E-Mails in dessen Haus verschickt wurden, kann die Behörden danach fragen. Dafür gibt es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bundesministerien und zugehörige Behörden müssen Bürgern Auskunft geben über „amtliche Informationen“ – sofern keine sicherheitsrelevanten oder personenbezogenen Daten berührt werden.
Seit seinem Inkrafttreten 2006 wurden laut dem Portal „FragDenStaat“ mehr als 300. 000 IFG-Anfragen gestellt. Allein vergangenes Jahr wollten Bürger, Presse und zivilgesellschaftliche Organisationen wie NGOs und Vereine fast 19.
000-mal Einblick in Unterlagen des Bundes nehmen. Bislang muss niemand erklären, warum er diesen haben möchte. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.
Was Experten sagen
bei Google bevorzugen Die Bundesregierung will das ändern. Sie begründet das mit Sicherheitsbedenken. In Zeiten „komplexer Bedrohungslagen von innen und außen“ wolle man die „staatliche Resilienz“ erhöhen, teilten Union und SPD nach dem Koalitionsausschuss vor der Sommerpause mit.
Informationszugang nur mit „berechtigtem Interesse“Die Koalitionsspitzen haben sich auf drei zentrale Änderungen beim IFG geeinigt. Künftig sollen Antragsteller ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen müssen. Wer Informationen haben möchte, müsste dann erklären, warum er sie überhaupt braucht.
Für Journalisten könnte das bedeuten, ihr Rechercheinteresse offenlegen zu müssen. Zweitens will die Koalition prüfen, den Kreis der berechtigten Personen auf „natürliche Personen“ zu beschränken. Nur noch „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ sollen dann Informationen von den Behörden anfordern können.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




