
#Metoo: »Süddeutsche Zeitung« löscht Artikel über Konstantin Wecker – und legt Berufung ein
Gerichtsurteil in Berlin »Süddeutsche Zeitung« löscht Artikel über Konstantin Wecker – und legt Berufung ein Die »SZ« berichtete von drei Frauen, mit denen der Musiker Konstantin Wecker mutmaßlich intim wurde, als sie...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Gerichtsurteil in Berlin »Süddeutsche Zeitung« löscht Artikel über Konstantin Wecker – und legt Berufung ein Die »SZ« berichtete von drei Frauen, mit denen der Musiker Konstantin Wecker mutmaßlich intim wurde, als sie minderjährig waren. Nach einer Verfügung hat die Zeitung den Artikel nun depubliziert. Doch der Streit geht weiter.
04 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Liedermacher Wecker (2022): »Nicht Freiwild« Foto: Jeff Mangione / KURIER / picture / picture alliance Im November 2025 berichtete die »Süddeutsche Zeitung« von einer Beziehung des Liedermachers Konstantin Wecker mit einer Schülerin.
Die Einzelheiten
Sie hätten sich kennengelernt, als sie 15 und er 63 Jahre alt waren. Nachdem sie 16 Jahre alt geworden sei, habe es mehrere sexuelle Begegnungen in Hotelzimmern zwischen ihr und Wecker gegeben. Mehr zum Thema »Unangemessenes Verhalten«: Liedermacher Konstantin Wecker soll sexuelle Beziehung zu Minderjähriger gehabt haben Gegenüber der »SZ« räumte Wecker damals über einen Anwalt ein, dass es sich, so seine Erinnerung, um »eine einvernehmliche Beziehung zu der jungen Frau« gehandelt habe, »die allerdings unter moralischen Maßstäben ein gänzlich unangemessenes Verhalten« seinerseits darstellte.
Darüber hinaus habe Wecker sein »tiefstes Bedauern« ausgedrückt. Er sei demzufolge zum damaligen Zeitpunkt »nicht Herr seiner Sinne gewesen« – in der Zeit habe er über längere Phasen sehr viel Alkohol konsumiert. Weitere Vorwürfe im Mai 2026Auf den Artikel hätten sich weitere Frauen gemeldet, die ähnliche Erfahrungen mit dem Musiker schilderten, berichtete die »SZ« in einem weiteren Text im Mai 2026.
Zu diesen Vorwürfen nahm Konstantin Wecker diesmal allerdings nicht Stellung. Er sei nicht in der Lage, sich zu erinnern, daher könne er keine Fragen dazu beantworten, schrieb sein Anwalt. Dazu übermittelte er eine ärztliche Bescheinigung, wonach Wecker aktuell aus medizinischen Gründen nicht fähig sei, sich persönlich zu Presseanfragen zu Sachverhalten aus der Vergangenheit zu äußern.
Mehr zum Thema Diskussion über Kulturstars Wenders und Wecker: Die Mädchen von einst leiden noch immer Ein Kommentar von Ulrike Knöfel Doch nach der Veröffentlichung begann ein Rechtsstreit: Die Potsdamer Kanzlei Höch legte für Wecker Rechtsmittel gegen die »Süddeutsche Zeitung« ein. Am Dienstag hat das Landgericht Berlin II nun eine einstweilige Verfügung erlassen, die 26 Punkte betrifft – »eine derart hohe Zahl an Äußerungen und Formulierungen, dass die Substanz des Beitrags nicht sinnvoll aufrechterhalten werden kann«, so die »SZ« in einem Artikel in eigener Sache . Deshalb habe man sich entschieden, »den Beitrag vorübergehend zu depublizieren«.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





