
Migration: EuGH erklärt deutsche Kürzung von Asylleistungen für rechtswidrig
Europäischer Gerichtshof entscheidet Deutsche Kürzung von Asylleistungen rechtswidrig Einem Asylsuchenden, der abgeschoben werden sollte, wurden 2022 Leistungen für Kleidung und Haushaltsprodukte gekürzt. Der Schritt...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Europäischer Gerichtshof entscheidet Deutsche Kürzung von Asylleistungen rechtswidrig Einem Asylsuchenden, der abgeschoben werden sollte, wurden 2022 Leistungen für Kleidung und Haushaltsprodukte gekürzt. Der Schritt verstieß gegen EU-Recht, das hat nun der Europäische Gerichtshof befunden. 46 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Europäischer Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Foto: Harald Tittel / dpa aufklappen Automatisch erstellt mit KI. Mehr Informationen dazu hier.
Die Einzelheiten
War die Zusammenfassung hilfreich? Danke für Ihr Feedback! positiv bewerten negativ bewerten Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylsuchende sind mit EU-Recht nicht vereinbar.
Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylsuchenden, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen »angemessenen Lebensstandard« gewährleisten, der die physische und psychische Gesundheit von Antragstellern schützt. Ein junger Afghane, der nach Rumänien abgeschoben werden sollte und dem deshalb im Jahr 2022 Leistungen gekürzt wurden, hatte gegen den bayerischen Landkreis Schweinfurt geklagt.
Er wurde mit Essen, einer beheizten Unterkunft sowie mit Hygiene- und Gesundheitsversorgung versorgt, bekam aber keine Leistungen für Kleidung und Haushaltsprodukte. Der Fall landete vor dem EuGH. Mehr zum Thema Beratung bei Asylverfahren: Integrationsminister stemmen sich gegen Dobrindts Kürzungspläne Geflüchtete in Deutschland: Weniger Asylsuchende erhalten staatliche Leistungen Flucht nach Europa: Das ändert sich durch die Reform des EU-Asylsystems Von Katrin Elger Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten klar: Kleidung gehöre zu den »elementarsten Bedürfnissen«.
Was Experten sagen
Außerdem seien Geldleistungen für den täglichen Bedarf, etwa für Fahrkarten, Kommunikationsmittel oder Körperpflegeprodukte, notwendig, um ein »Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben« zu gewährleisten. Regelung wurde 2024 noch einmal verschärftDie deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem Gerichtshof ging, wurde 2024 sogar noch verschärft: Aktuell können Leistungen auch komplett ausgeschlossen werden, nachdem festgestellt wurde, dass ein anderer Mitgliedstaat für einen Asylsuchenden zuständig ist und er ausreisen muss. Mit den Vorgaben aus Luxemburg dürfte dies erst recht nicht vereinbar sein.
»Wenn ich schon nicht kürzen darf, darf ich natürlich erst recht nicht entziehen«, sagt der Sozialrechtler Constantin Hruschka. Die bisherige EU-Aufnahmerichtlinie wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (Geas) der EU durch neue Regeln abgelöst.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





