
René Benko: Oberster Gerichtshof spricht Signa-Gründer rechtskräftig schuldig
Prozess in Österreich Oberster Gerichtshof spricht Benko rechtskräftig schuldig Wegen einer Schenkung an seine Mutter ist Investor René Benko letztinstanzlich verurteilt worden. Österreichs Oberster Gerichtshof kippte...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Prozess in Österreich Oberster Gerichtshof spricht Benko rechtskräftig schuldig Wegen einer Schenkung an seine Mutter ist Investor René Benko letztinstanzlich verurteilt worden. Österreichs Oberster Gerichtshof kippte zudem einen Teilfreispruch. 11 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (2 Minuten) 2 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern René Benko vor Gericht (Dezember 2025) Foto: Michaela Stache / Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs hat die erste von zwei Verurteilungen gegen den Signa-Gründer René Benko wegen betrügerischer Insolvenz bestätigt. Einen Teilfreispruch hob das Gericht am Donnerstag auf und verwies diesen Punkt zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurück.
Die Einzelheiten
Benko war in dem Verfahren im Oktober 2025 in erster Instanz zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Milliardär Vermögenswerte vor seinen Gläubigern beiseitegeschafft hat – ein Tatbestand, der in Österreich als betrügerische Krida bezeichnet wird. Der nun rechtskräftige Schuldspruch bezieht sich auf eine Schenkung von 300.
000 Euro an seine Mutter Ende 2023. Die Signa Holding – die Dachgesellschaft des verschachtelten Firmenkonstrukts – hatte im November 2023 Insolvenz angemeldet. Mehr zum Thema Nach Milliardenpleite: Staatsanwaltschaft erhebt neue Anklage gegen René Benko Österreichische Medien: Benko-Stiftung hatte offenbar Goldbarren und Bargeld in Millionenhöhe in Schließfächern gebunkert Vorwurf der Scheingeschäfte: Die erstaunlichen Steuertricks des Ex-Milliardärs René Benko Von Kristina Gnirke Bei dem aufgehobenen Teilfreispruch geht es hingegen um den Vorwurf einer unrechtmäßigen Mietvorauszahlung in Höhe von 360.
000 Euro für eine Villa in Innsbruck. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatten sowohl Benkos Verteidigung als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Rechtsmittel eingelegt. Der OGH folgte mit seiner Entscheidung der Empfehlung der Generalprokuratur, die das Höchstgericht in derartigen Fällen berät.
Benko, der sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft befindet, nahm an der Verhandlung in Wien nicht teil. Er bestreitet sämtliche Anschuldigungen.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





