
urteil nach 42 Jahren: „Maria Köhler wurde minutenlang stranguliert“
urteil nach 42 Jahren : „Maria Köhler wurde minutenlang stranguliert“ Von Karin Truscheit 29.06.2026, 15:14Lesezeit: 3 Min. Vor Gericht: Der Angeklagte (l) bespricht sich zu Prozessbeginn Anfang Mai mit seiner...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. urteil nach 42 Jahren : „Maria Köhler wurde minutenlang stranguliert“ Von Karin Truscheit 29. 2026, 15:14Lesezeit: 3 Min. Vor Gericht: Der Angeklagte (l) bespricht sich zu Prozessbeginn Anfang Mai mit seiner Verteidigerin Diane Waterstradt.
dpaMord verjährt nicht: Jahrzehnte nach dem gewaltsamen Tod der 19 Jahre alten Maria Köhler hat das Landgericht Aschaffenburg ihren Ex-Freund wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Das Landgericht Aschaffenburg hat rund 42 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der damals 19 Jahre alten Maria Köhler ihren damaligen Ex-Freund wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Damit geht ein Fall zu Ende, der zwar seit Jahrzehnten nicht gelöst war, doch trotzdem nicht wirklich als Cold Case galt.
Die Einzelheiten
Denn unter Mordverdacht stand der jetzt verurteilte Staatenlose sehr schnell – nachdem die Schülerin 1984 stranguliert in ihrem Zimmer des Schwesternwohnheims in Aschaffenburg gefunden worden war. Jahrzehntelang war nach ihm mit internationalem Haftbefehl gefahndet worden, doch erst im vergangenen Jahr wurde er in der Türkei ausfindig gemacht. Laut Anklage tötete er Maria Köhler aus Eifersucht und Rache.
Die junge Frau und der damalige türkische Staatsangehörige waren ein paar Monate lang ein Paar. Im Frühjahr 1984 trennte sich Köhler dann von dem Fünfundzwanzigjährigen – offenbar auch, weil es sie verstört hatte, dass er einmal mit seiner eigenen Schwester grob umgegangen war, weil diese sein Hemd nicht richtig gebügelt hatte. Zudem hatte sie dessen Ehepläne abgelehnt.
Der Mann wollte sie unbedingt heiraten – um einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Nach der Trennung hatte die junge Frau einen neuen Freund kennengelernt, einen amerikanischen Soldaten, der in Hanau stationiert war. Hier sah die Anklage ein wesentliches Mordmotiv: Der Angeklagte habe Köhler aus einer „krassen, übersteigerten und jeglichen nachvollziehbaren Grund entbehrenden Eifersucht“ heimtückisch getötet.
Was Experten sagen
Mit ihrem Tod hat der Mann demnach „vermeintliche Besitz- und Herrschaftsansprüche“ wiederherstellen wollen. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen War das Motiv Rache?
Zudem wollte er sich an ihr rächen: Der Angeklagte hatte sich von einer Ehe mit Maria Köhler eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis erhofft, die im Oktober 1983 abgelaufen war. Der Mann soll sich geweigert haben, die Trennung von Maria Köhler zu akzeptieren. Er sei sehr enttäuscht gewesen, „verärgert und wütend“ und habe sich von ihr „betrogen“ gefühlt, heißt es in der Anklage.
Was noch dazu kam: Mitte Juli 1984 lehnte die Stadt Aschaffenburg seinen Antrag ab, seine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Juli 1984 kam es dann zu der Tat, die das Landgericht Aschaffenburg jetzt als Mord wertete, der Angeklagte jedoch zu Prozessbeginn im Mai durch seine Anwältin als Tötung im Affekt dargestellt hatte.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





