
Zweibrücken: Zugbegleiter zu Tode geprügelt - zehn Jahre Haft
Prozess in Rheinland-Pfalz Zugbegleiter zu Tode geprügelt – zehn Jahre Haft für Angeklagten Es war eine brutale Attacke bei der Fahrscheinkontrolle: Im Prozess gegen einen 26-Jährigen, der einen Zugbegleiter in den Tod...
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Prozess in Rheinland-Pfalz Zugbegleiter zu Tode geprügelt – zehn Jahre Haft für Angeklagten Es war eine brutale Attacke bei der Fahrscheinkontrolle: Im Prozess gegen einen 26-Jährigen, der einen Zugbegleiter in den Tod geprügelt hat, ist das Urteil gefallen. 14 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.
com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Angeklagter im Landgericht Zweibrücken Foto: Uwe Anspach / dpa Im Fall des tödlichen Angriffs auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Zweibrücken sprach den 26-Jährigen nach der Tat vor fünf Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Einzelheiten
Der Täter hatte dem Schaffner Anfang Februar bei einer Ticketkontrolle nahe Landstuhl mit den Fäusten so heftig gegen den Kopf geschlagen, dass dieser zwei Tage später an einer Hirnblutung im Krankenhaus starb. Der Fall hat deutschlandweit eine Debatte über mangelnde Sicherheit in Zügen ausgelöst. Die Tat im Regionalexpress ist gut belegt – auch, weil das Geschehen von Überwachungskameras komplett aufgezeichnet wurde.
Der angeklagte Grieche mit Wohnsitz in Luxemburg hatte demnach keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Nach der Aufforderung des Zugbegleiters, auszusteigen, kam es zu der Tat: Der Angeklagte rastete aus und schlug mit voller Wucht mehrfach zu, bis das Opfer Serkan Çalar, 36, bewusstlos wurde. Die Plädoyers»Der äußere Geschehensablauf ist zweifelsfrei dokumentiert«, sagte Staatsanwalt Christian Horras in seinem Plädoyer.
Er forderte zwölf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Einen Tötungsvorsatz sah er nicht – sonst wäre es womöglich Totschlag oder Mord gewesen. Die Verteidigung sah einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und fordert ein Urteil »im Bereich des unteren Strafrahmens«.
Was Experten sagen
Die Anwälte der Opferfamilie bewerteten die Tat dagegen als Mord aus niedrigen Beweggründen und plädierten auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie kündigten bereits vor dem Urteil an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Familienangehörige und Freunde blieben der Verkündung fern.
Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Die Vertreter der Nebenklage wiesen die Einlassung jedoch im Namen der Opferfamilie als unaufrichtig zurück.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





