
Brandenburg: Staatsanwaltschaft klagt Kinderarzt wegen Missbrauchs in 130 Fällen an
Ermittlungen in Brandenburg Staatsanwaltschaft klagt Kinderarzt wegen Missbrauchs in 130 Fällen an In Potsdam hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Kinderarzt wegen vielfachen Kindesmissbrauchs erhoben. Einen...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Ermittlungen in Brandenburg Staatsanwaltschaft klagt Kinderarzt wegen Missbrauchs in 130 Fällen an In Potsdam hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Kinderarzt wegen vielfachen Kindesmissbrauchs erhoben. Einen Großteil der Taten soll der Mann während seiner Arbeit verübt haben. 53 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (2 Minuten) 2 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Das Landgericht Potsdam muss den Fall nun prüfen Foto: Christoph Soeder / dpa / picture alliance Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat einen Kinderarzt aus Brandenburg wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs sowie der Vergewaltigung von Kindern in 130 Fällen angeklagt. Einen Großteil der über einen Zeitraum von rund zwölf Jahren begangenen Taten soll der Beschuldigte »im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit« begangen haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt .
Die Einzelheiten
Das Landgericht Potsdam muss den Fall nun prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Der 45-jährige Mediziner war demnach bei einer Klinikgruppe tätig. Die angeklagten 130 Straftaten sollen sich im Zeitraum vom Anfang Dezember 2013 bis zum November 2025 ereignet haben.
Der Mann sitzt bereits seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, nachdem eine Mutter schwere Vorwürfe gegen den Mann erhoben hatte. Im Januar dieses Jahres war bekannt geworden, dass der Arzt während des Dienstes im Krankenhaus in Rathenow westlich von Berlin ein Kind sexuell missbraucht haben soll. Nach der Anzeige der Mutter eines Kindes im November 2025 führte die Polizei Durchsuchungen durch.
Die Ermittler stellten dabei eine Vielzahl von Datenträgern sicher. Die Staatsanwaltschaft prüfte rasch, ob es weitere Opfer gab, der Mediziner kam in Untersuchungshaft. Als Haftgrund wurde auch Wiederholungsgefahr angeführt.
Was Experten sagen
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Bei der Untersuchung des Kindes sei das geltende Vieraugenprinzip – wonach zwei Personen anwesend sein müssen – verletzt worden, hatte die Havelland-Klinikgruppe damals erklärt. Eine interne Aufarbeitung sei eingeleitet. »Die Vorwürfe erschüttern das Vertrauen von Patientinnen und Patienten und ihren Familien«, hatte der Ärztliche Direktor, Mike Lehsnau, gesagt.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





