
Bundessozialgericht urteilt: Kein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse
Bundessozialgericht urteilt : Kein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse Von Katja Gelinsky. Berlin 06.05.2026, 17:58Lesezeit: 3 Min. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für ältere Arbeitnehmer...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Bundessozialgericht urteilt : Kein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse Von Katja Gelinsky. 2026, 17:58Lesezeit: 3 Min. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für ältere Arbeitnehmer nicht möglich.
dpaEine geringere Bezahlung während einer Wiedereingliederungsmaßnahme reicht nicht für die Rückkehr in die GKV. Das Bundessozialgericht bleibt bei seiner strengen Linie. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Eine teure private Krankenversicherung könne im Alter zur „echten Kostenfalle“ werden, wenn der Versicherte nur ein kleines Finanzpolster habe, mahnt die Verbraucherzentrale.
Die Einzelheiten
So müssen Privatversicherte in diesem Jahr deutlich höhere Beiträge zahlen. Für etwa 60 Prozent der Versicherten ergaben sich zum 1. Januar Steigerungen von durchschnittlich 13 Prozent, nachdem die Beiträge schon vergangenes Jahr um 18 Prozent gestiegen waren.
Doch Gesetzgeber und Gerichte setzen einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enge Grenzen. Auf der insgesamt restriktiven Linie liegt auch ein neues Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Die obersten Sozialrichter wiesen am Dienstag die Revision eines Privatversicherten zurück, der aufgrund einer Wiedereingliederungsmaßnahme mit geringerem Verdienst in die GKV zurückkehren wollte.
Aber das BSG erteilte dem Mann eine Absage, wie zuvor schon das Sozial- und das Landessozialgericht Hamburg. Die Vorinstanzen hätten zu Recht angenommen, dass die stufenweise Wiedereingliederung des Klägers nicht dazu führe, dass er gesetzlich zu versichern sei. Auch wer während der Wiedereingliederung nur in Teilzeit arbeite und damit ein geringeres Entgelt erhalte, könne nicht den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung beanspruchen, entschied das BSG (Az: B 12 KR 6/24 R).
Was Experten sagen
Gesetzliche Krankenversicherung als SolidarsystemDer Kläger hatte 1990 eine private Krankenversicherung abgeschlossen, da sein Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritt. Ist das der Fall, können sich Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Die Entgeltgrenze liegt aktuell bei 77.
Dezember 2002 als Arbeitnehmer privat versichert war, für den gilt eine niedrigere Grenze von derzeit 69. Mit Rücksicht darauf, dass es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um ein Solidarsystem handelt, ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse mit fortgeschrittenem Alter schwierig. Wer 55 Jahre und älter ist, kann in der Regel nicht mehr wechseln, hat der Gesetzgeber bestimmt.
Dahinter steht der Gedanke, dass die Aufnahme älterer Versicherter wegen erhöhter Krankheitsrisiken zu teuer für die Solidargemeinschaft wäre. Schlaganfall und ArbeitsunfähigkeitIm September 2013 erlitt der Kläger einen Schlaganfall und wurde arbeitsunfähig. April 2015 bis zum 4.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





