
Forderung nach Datenspeicherung: Immer mehr unbearbeitete Hinweise auf Kinderpornografie
Forderung nach Datenspeicherung : Immer mehr unbearbeitete Hinweise auf Kinderpornografie 30.04.2026, 12:16 Lesezeit: 2 Min. Bildbeschreibung ausklappen Hessens Justizminister fordert, dass der Bundestag die...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Forderung nach Datenspeicherung : Immer mehr unbearbeitete Hinweise auf Kinderpornografie 30. 2026, 12:16 Lesezeit: 2 Min. Bildbeschreibung ausklappen Hessens Justizminister fordert, dass der Bundestag die IP-Adressdatenspeicherung möglich macht.
dpa Tausende Hinweise auf Kinderpornografie dürfen nicht verfolgt werden. Die Zahlen steigen weiter. Was soll sich rechtlich bald ändern?
Die Einzelheiten
Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Die Zahl der wegen rechtlicher Beschränkungen unbearbeiteten Hinweise auf Kinder- und Jugendpornografie steigt weiter an. Alleine im ersten Quartal 2026 waren es bundesweit mehr als 10. 700 Hinweise, deren Verfolgung mangels Identifizierung der Tatverdächtigen wegen fehlender IP-Adressen eingestellt wurde.
Das teilte der Sprecher des hessischen Justizministers Christian Heinz (CDU) in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Ressortchef sprach von einem „tragischen Rekordwert“. Das Thema stand auch auf der Tagesordnung der aktuellen Plenarwoche des hessischen Landtags.
Tausende unbearbeitete Hinweise Hinweise auf Kinderpornografie werden deutschlandweit von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bearbeitet – zusammen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden. Im Gesamtjahr 2025 konnte mehr als 17. 000 Hinweisen nicht nachgegangen werden – nach gut 15.
Was Experten sagen
Hintergrund ist, dass es für Internetanbieter noch keine Speicherpflicht für IP-Adressen gibt. Mit ihnen ließen sich digitale Geräte identifizieren – ähnlich wie Autos über ihre Nummernschilder. Hessens Justizminister Heinz sagte mit Blick auf den Bundestag: „Die IP-Adressdatenspeicherung muss jetzt endlich kommen.
“ Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums auf hessische Initiative soll Internetanbieter verpflichten, die Daten drei Monate lang aufzubewahren, damit Ermittler damit eine Straftat aufklären können – auch die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Netz. Das Thema ist umstritten, Kritiker befürchten unter anderem eine schleichende Massenüberwachung. Die Hinweise für die ZIT stammen meist vom gemeinnützigen US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC/Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder).
Dieses informiert die Staaten mit den mutmaßlichen Tatorten.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





