
Frankfurt am Main: Studierenden-WG bekommt 26.700 Euro zurück
Zu hohe Miete Studierenden-WG in Frankfurt bekommt 26.700 Euro zurück Dem Frankfurter Nordend steht womöglich eine größere Party bevor: Eine Wohngemeinschaft zahlte über Jahre zu viel Miete. Jetzt ist die Stadt gegen...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Zu hohe Miete Studierenden-WG in Frankfurt bekommt 26. 700 Euro zurück Dem Frankfurter Nordend steht womöglich eine größere Party bevor: Eine Wohngemeinschaft zahlte über Jahre zu viel Miete. Jetzt ist die Stadt gegen die Vermieterin vorgegangen, eine ausländische Immobiliengesellschaft.
46 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Audio steht in Kürze zur Verfügung In Kürze bereit X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Häuserzeile im Frankfurter Nordend (Symbolbild) Foto: Frank Rumpenhorst/ dpa Geldsegen für eine WG aus Frankfurt am Main: Die Studierenden haben etwa 26.
Die Einzelheiten
700 Euro Miete zurückerstattet bekommen. Nach Angaben der Stadt Frankfurt am Main hatten sie von Oktober 2021 bis Juni 2025 deutlich mehr Miete zahlen müssen als erlaubt. Es ging um eine 95 Quadratmeter große Wohnung im Stadtteil Nordend.
Die Vermieterin – eine ausländische Immobiliengesellschaft – habe eine Miete gefordert, die die ortsübliche Vergleichsmiete »in der Spitze um bis zu 103 Prozent überstieg«, heißt es. »Dieses deutliche Missverhältnis im ohnehin stark angespannten Wohnungssegment für Studierende stellt eine klare Mietpreisüberhöhung dar«, teilt die Stadt mit. Das Amt für Wohnungswesen habe das Verfahren erfolgreich abgeschlossen, die Vermieterin habe das Geld zurückerstattet.
Weshalb die Ermittlungen angestoßen wurden, geht aus der Stellungnahme nicht hervor. Die Stadt geht eigenen Angaben zufolge konsequent gegen sogenannte Mietpreisüberhöhung vor. Das Amt für Wohnungswesen prüft demnach, ob Vermieterinnen und Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausnutzen, um eine angemessene hohe Miete zu verlangen.
Was Experten sagen
Mehr zum Thema Möblierung, Indexmiete, Kurzzeitverträge: Macht die geplante Miet-Reform Wohnen wirklich billiger? Eine Analyse von Henning Jauernig Die Mietpreisüberhöhung ist ein eigener Tatbestand im Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) und liegt vor, wenn mehr als 20 Prozent der üblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Die Mietpreisbremse unterscheidet sich davon noch, unter anderem darin, ab wann sie gilt.
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