
Gesundheitsreform: Hersteller von Kinderarzneimitteln schlägt Alarm
Gesundheitsreform : Hersteller von Kinderarzneimitteln schlägt Alarm Von Barbara Schäder 20.05.2026, 11:11Lesezeit: 4 Min. Fieber? Kinder brauchen niedrig dosierte Medikamente – ein hessischer Hersteller sieht deren...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Gesundheitsreform : Hersteller von Kinderarzneimitteln schlägt Alarm Von Barbara Schäder 20. 2026, 11:11Lesezeit: 4 Min. Kinder brauchen niedrig dosierte Medikamente – ein hessischer Hersteller sieht deren Entwicklung durch die geplante Gesundheitsreform gefährdet.
ImagoDie Reformpläne der Bundesregierung könnten die Versorgung mit Kinderarzneimitteln verschlechtern. Die Entwicklung einiger Medikamente werde durch die neuen Regeln unmöglich, warnt der Hersteller Infectopharm. Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Babys sollen im ersten Lebensjahr Vitamin D erhalten, um Wachstumsstörungen vorzubeugen.
Die Einzelheiten
Im März veröffentlichte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Warnung, dass die Eltern die Vitamintabletten vor Verabreichung unbedingt auflösen müssten, um Erstickungsgefahren vorzubeugen. Eine andere Möglichkeit sind Vitamin-D-Tropfen, bei denen allerdings auf eine kindgerechte Dosierung zu achten ist. Vitamin-D-Tropfen in entsprechender Konzentration gibt es unter anderem vom südhessischen Arzneimittelhersteller Infectopharm.
Das Unternehmen aus Heppenheim hat sich auf Kinderarzneimittel spezialisiert – sieht deren Entwicklung nun aber durch die von der Bundesregierung geplante Gesundheitsreform gefährdet. Wenn der Gesetzentwurf nicht geändert werde, werde künftig „Überdosierungsschutz bestraft“, heißt es in einem offenen Brief, den Infectopharm an das Bundesgesundheitsministerium und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag geschickt hat. Gesetz soll Krankenkassenbeiträge stabilisierenDer Hintergrund: Bei Medikamenten, die es in ähnlicher Form bereits gibt, greifen verschiedene Vorschriften, um die Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen zu begrenzen.
Pharmaunternehmen müssen, wenn solche Medikamente für gesetzlich versicherte Patienten verschrieben werden, vielfach Preisabschläge gewähren. Bringt ein Hersteller ein Arzneimittel auf den Markt, das sich nur hinsichtlich der Wirkstoffkonzentration von Medikamenten unterscheidet, die dieses Unternehmen schon länger vertreibt, so gilt schon heute: Der Betrag, den der Hersteller von den gesetzlichen Krankenkassen verlangt, muss sich daran orientieren, was die Vorläuferprodukte aus dem gleichen Hause kosten, und sich dabei an deren Wirkstärke messen lassen. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Unternehmen Tabletten mit verminderter Wirkstoffkonzentration auf den Markt bringt, dafür aber genau so viel Geld verlangt wie für ein potenteres Präparat – nur um am Ende mehr Packungen zu verkaufen.
Nach dem Entwurf für das neue Gesetz sollen künftig aber nicht nur die eigenen Produkte eines Unternehmens als Vergleichsmaßstab dienen, sondern sämtliche auf dem Markt befindlichen Medikamente mit demselben Wirkstoff und vergleichbarer Darreichungsform.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




