
Grotegaste bei Leer: Obduktion bestätigt Erstickungstod von Dreijährigen im selbst gebuddelten Sandloch
Unglück in Niedersachsen Obduktion bestätigt Erstickungstod von Dreijährigem im selbst gebuddelten Sandloch Ein kleiner Junge ist im elterlichen Garten beim Spielen im Sand erstickt. Laut der Autopsie gibt es kein...
No Meeting by June 30 — Where will Trump and Putin meet after that?
Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Unglück in Niedersachsen Obduktion bestätigt Erstickungstod von Dreijährigem im selbst gebuddelten Sandloch Ein kleiner Junge ist im elterlichen Garten beim Spielen im Sand erstickt. Laut der Autopsie gibt es kein Anzeichen für ein Fremdverschulden. 24 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (2 Minuten) 2 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Blaulicht an einer Einsatzstelle auf einem Notarztfahrzeug und einem Rettungswagen (Symbolbild) Foto: Julian Stratenschulte / dpa Nach dem tragischen Tod eines dreijährigen Jungen in Ostfriesland sorgt die Obduktion für Klarheit: Das Kind erstickte demnach im Sand. Das Todesermittlungsverfahren werde geschlossen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa.
Die Einzelheiten
Auch die Staatsanwaltschaft Aurich wird ihre Ermittlungen zu dem Vorfall in dem Ort Grotegaste bei Leer voraussichtlich einstellen. Den Ermittlungen zufolge fiel der Dreijährige am Dienstag beim Spielen im elterlichen Garten in Ostfriesland kopfüber in ein selbst gebuddeltes Sandloch. Die Mutter fand ihren ohnmächtigen Sohn und alarmierte den Rettungsdienst.
Das Kind wurde ins Krankenhaus nach Oldenburg gebracht, doch jede Hilfe kam zu spät. Der Dreijährige starb. Um die Todesursache zu klären, beantragte die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Obduktion.
Mehr zum Thema Unglück in Niedersachsen: Dreijähriges Kind stirbt beim Spielen im Sand Das Obduktionsergebnis bestätige die bisherigen Erkenntnisse, dass der kleine Junge allein beim Spielen in die hilflose Lage geriet, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Aurich. Demnach gibt es keine Anzeichen für Fehler von Beteiligten, keine Anzeichen für ein Fremdverschulden. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, so der Sprecher.
»Man muss von einem Unglücksfall ausgehen«, sagte er.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





