
Gutachten der Klimaunion: Verstößt das neue Heizungsgesetz gegen die Verfassung?
Gutachten der Klimaunion : Verstößt das neue Heizungsgesetz gegen die Verfassung? Von Jasper von Altenbockum 17.05.2026, 16:43Lesezeit: 3 Min. Steuerungsanlage einer Gasheizung in einem MehrfamilienhausdpaDie CDU-nahe...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Gutachten der Klimaunion : Verstößt das neue Heizungsgesetz gegen die Verfassung? Von Jasper von Altenbockum 17. 2026, 16:43Lesezeit: 3 Min.
Steuerungsanlage einer Gasheizung in einem MehrfamilienhausdpaDie CDU-nahe Klimaunion hält das neue Heizungsgesetz der Koalition für einen verfassungswidrigen Rückschritt. Ein Gutachten soll das belegen. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Die Klimaunion, ein Zusammenschluss von CDU-Mitgliedern zur Unterstützung einer „pragmatischen Klimaschutzpolitik“, hält das Gebäudemodernisierungsgesetz, das neue „Heizungsgesetz“, für verfassungswidrig.
Die Einzelheiten
Der Gesetzentwurf war kürzlich von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) vorgelegt und vom Kabinett beschlossen worden. Ein Gutachten, das in Regierungskreisen zirkuliert, kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstoße. In dem Gesetzentwurf wird die von der Ampelkoalition eingeführte Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung wieder abgeschafft.
Auch bisherige Betriebsverbote für fossile Heizkessel entfallen. Stattdessen sieht das Gesetz eine sogenannte „Bio-Treppe“ vor, die Beimischung von klimafreundlichen Stoffen wie Biogas oder Wasserstoff. Die Regelung gilt aber nur für neue Heizungen, die weiterhin fossil betrieben werden dürfen.
Zeitlich unbegrenzte fossile HeizungDas Gutachten hält vor allem diesen Punkt für verfassungswidrig: Die neue Regelung erlaube den zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb bestehender fossiler Heizungen über das Jahr 2045 hinaus, also das Jahr, für das sich Deutschland der Klimaneutralität verschrieben hat. Dieser Fehler im Gesetzentwurf werde auch nicht dadurch korrigiert, dass eine „Grüngas-/Grünheizöl-Quote“ eingeführt werde – also die allmählich zu steigernde Beimischung von klimafreundlichen „grünen“ Treibstoffen. Der Gesetzentwurf erlaube es, eine fossile Heizung, sofern sie immer wieder repariert werden kann, unbegrenzt weiterzubetreiben.
Was Experten sagen
Die „Bio-Treppe“ lasse sich auf diese Weise umgehen. Damit verstoße das Gesetz aber gegen die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, das die konsequente Einhaltung des gesetzlichen Ziels verfügt habe, 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Das Gericht habe in seinem Klimaschutzurteil einen „kohärenten Gesamtreduktionspfad“ gefordert, „der die Zielerreichung nicht nur programmatisch benennt, sondern normativ sicherstellt“, heißt es in dem Gutachten.
Es fehlt ein verbindliches EnddatumOhne ein verbindliches Enddatum für den Betrieb fossiler Heizungen fehle sowohl den Gebäudeeigentümern als auch der Industrie die notwendige Planungssicherheit für Investitionen in Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse oder andere emissionsfreie Heizsysteme, heißt es in dem Gutachten weiter.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





