
„Hitlergruß“-Meme: AfD-Politiker Bystron in zweiter Instanz freigesprochen
„Hitlergruß“-Meme : AfD-Politiker Bystron in zweiter Instanz freigesprochen Von Timo Frasch 07.05.2026, 15:59Lesezeit: 3 Min. Er muss doch keine Geldstrafe zahlen: Der AfD-Politiker Petr Bystron (links) sitzt neben...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. „Hitlergruß“-Meme : AfD-Politiker Bystron in zweiter Instanz freigesprochen Von Timo Frasch 07. 2026, 15:59Lesezeit: 3 Min. Er muss doch keine Geldstrafe zahlen: Der AfD-Politiker Petr Bystron (links) sitzt neben seinem Anwalt Peter Solloch.
dpaDer Europaabgeordnete war wegen der angeblichen Verwendung von NS-Kennzeichen verurteilt worden. Nun hat das Landgericht München I. das Urteil aufgehoben.
Die Einzelheiten
Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Das Farcehafte der Causa „Hitlergruß“-Meme um den AfD-Politiker Petr Bystron dokumentiert sich am Donnerstag schon zu Beginn des Berufungsverfahrens am Landgericht München I. Der Europaabgeordnete ist nämlich nicht da – und die Vertretungsvollmacht, die er seinem Anwalt erteilt hat, gilt nicht für die Berufung. Bystron wird verständigt und kann es tatsächlich einrichten, eine halbe Stunde später persönlich zu erscheinen.
Die Vorsitzende Richterin verliest das Urteil der Vorinstanz, des Amtsgerichts München. Das hat Bystron wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen zu einer Geldstrafe verurteilt, 90 Tagessätze zu je 125 Euro, insgesamt 11. Es geht damals wie heute um eine Zusammenstellung mehrerer Fotos, auf denen Personen des öffentlichen Lebens wie Angela Merkel oder Bettina Wulff mit einer Armhaltung abgebildet sind, die zwar buchstäblich Momentaufnahmen sind, aber recht zwanglos an den sogenannten Hitlergruß denken lassen.
Bystrons Team, so legt es sein Anwalt am Donnerstag dar, hatte die Fotos mit einem Bild des seinerzeit gerade abberufenen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, zusammenmontiert und dazu geschrieben: „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied! “ Bystron hat das Meme dann auf der Plattform Twitter (heute X) verbreitet.
Was Experten sagen
Im Wesentlichen folgt das Gericht Bystrons ArgumentationDas Amtsgericht kam 2025 zu dem Schluss, dass der „Hitlergruß“ in den Fällen Merkel und Wulff zwar nicht hundertprozentig ausgeführt sei, aber doch „in den wesentlichen wahrnehmbaren Merkmalen“ mit diesem übereinstimme, ja diesem „zum Verwechseln ähnlich“ sei. Diese Ähnlichkeit sei vom Angeklagten Bystron durch Manipulation der Fotos herbeigeführt worden. Ausgenommen von der Strafbarkeit, die eine Normalisierung der NS-Symbolik und -Ideologie verhindern soll, sind Veröffentlichungen, die sich als Satire oder Kunst verstehen lassen.
Dies wurde Bystron vom Amtsgericht nicht zugestanden. Was dann am Landgericht folgt, lässt sich unter „Semiotik für Anfänger“ rubrizieren. Der einzige geladene Zeuge, ein Polizist, der mit der Sache betraut war, stellt sich im Gerichtssaal die Frage, inwieweit die Bilder möglicherweise bearbeitet gewesen sein könnten – ohne sie jedoch beantworten zu können.
Die Frage der Richterin nach der Sinnhaftigkeit des Memes, insbesondere in der Verbindung zu Melnyk, können der Anwalt und sein Mandant zunächst nicht wirklich beantworten. Der Wind im Gerichtssaal dreht sich, als sie auf die Vorgeschichte verweisen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





