
Klinikskandal in Stuttgart: Graf kann wohl Chef der Uniklinik Frankfurt bleiben
Klinikskandal in Stuttgart : Graf kann wohl Chef der Uniklinik Frankfurt bleiben Von Rüdiger Soldt, Stuttgart 03.05.2026, 15:58 Lesezeit: 4 Min. Bildbeschreibung ausklappen Muss sich einer Anklage in Stuttgart stellen:...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Klinikskandal in Stuttgart : Graf kann wohl Chef der Uniklinik Frankfurt bleiben Von Rüdiger Soldt, Stuttgart 03. 2026, 15:58 Lesezeit: 4 Min. Bildbeschreibung ausklappen Muss sich einer Anklage in Stuttgart stellen: Der Ärztliche Direktor der Uniklinik Frankfurt, Jürgen Graf dpa Dass ein Chef eines Uniklinikums vor Gericht steht, ist nicht alltäglich.
Im Fall von Jürgen Graf, Ärztlicher Direktor der Uniklinik Frankfurt, gibt es nun Zweifel an der Beweiskraft der Anklage. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Das Frankfurter Universitätsklinikum wird voraussichtlich auch weiterhin von Jürgen Graf geführt. Die strafrechtlichen Vorwürfe, wegen derer der Ärztliche Direktor nun seit Wochen in Stuttgart vor Gericht steht, konnten aus Sicht des Gerichts bislang nicht hinreichend belegt werden.
Die Einzelheiten
Er kann deshalb mit einer Einstellung des Strafverfahrens nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung rechnen und muss eventuell nur eine Geldauflage zahlen. In der vergangenen Woche gab es zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern ein Rechtsgespräch. Die Entscheidung liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Graf ist wegen verschiedener Untreuetatbestände angeklagt. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Versuch des Klinikums Stuttgart in den Jahren 2008 bis 2017, mit der Behandlung ausländischer Patienten extrabudgetäre Einnahmen zur Bilanzaufbesserung zu erwirtschaften. Graf war vor seinem Wechsel nach Frankfurt – von Januar 2014 bis zum März 2016 – für kurze Zeit der Ärztliche Direktor des Klinikums Stuttgart.
Die organisatorisch schwach aufgestellte Abteilung zur Versorgung ausländischer Patienten war aber lange vor Grafs Amtsantritt gegründet worden. In dem Prozess hatte Graf auch durch seinen Anwalt deutlich machen lassen, dass er durch die Anklage bei Verhandlungen mit dem Universitätsklinikum Frankfurt über eine Vertragsverlängerung Nachteile in Kauf nehmen musste und für den Fall einer Verurteilung eine „auflösende Bedingung“ in seinem Arbeitsvertrag greifen würde. Das heißt: Für diesen Fall müsste er die Leitung des Universitätsklinikums abgeben.
Was Experten sagen
Mit Graf sind der ehemalige Geschäftsführer des Klinikums und der damals für das Gesundheitswesen der Stadt zuständige beigeordnete Bürgermeister angeklagt. Hauptangeklagter hat Strafe noch nicht verbüßt Das größte Krankenhaus der baden-württembergischen Landeshauptstadt war als Haus der Maximalversorgung damals über viele Jahre defizitär. Im Zentrum des Strafverfahrens standen die Aussagen von Andreas Braun, dem ehemaligen Chef der „International Unit“ (IU), also der Abteilung, die die Behandlung und Abrechnungen mit den ausländischen Patienten organisiert hatte.
Der Schaden für das Klinikum wird mit etwa elf Millionen Euro beziffert.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





