
Medieninvestitionsgesetz: „Der geplante Rechteentzug ist verfassungswidrig“
Medieninvestitionsgesetz : „Der geplante Rechteentzug ist verfassungswidrig“ Von Helmut Hartung 26.06.2026, 22:16Lesezeit: 3 Min. Sieht die gegenwärtige Fassung des Medieninvestitionsgesetzes kritisch: Udo Di Fabio,...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Medieninvestitionsgesetz : „Der geplante Rechteentzug ist verfassungswidrig“ Von Helmut Hartung 26. 2026, 22:16Lesezeit: 3 Min. Sieht die gegenwärtige Fassung des Medieninvestitionsgesetzes kritisch: Udo Di Fabio, Rechtswissenschaftler und Richter des Bundesverfassungsgerichtes a.
dpaIn einem Gutachten zeigt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio, dass die geplante Investitionsverpfichtung für Streamingplattformen nicht verfassungskonform ist. Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Die gegenwärtige Fassung des Medieninvestitionsgesetzes (MedienInvestVG), das Investitionsverpflichtungen für private und öffentlich-rechtliche Streamingplattformen vorsieht, ist nicht verfassungskonform. Auch in Bezug auf die Kompetenz des Bundes, ein solches Gesetz zu verfassen, sieht der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio in einem Gutachten „erhebliche kompetenzielle Bedenken“.
Die Einzelheiten
„Mit der Investitionsverpflichtung soll nicht nur ‚dauerhaft ein stabiles Investitionsvolumen‘ gewährleistet werden, sondern auch ‚Marktpluralität‘ in der Herbeiführung einer bestimmten ‚Struktur der europäischen und deutschen Filmwirtschaft‘. Eine solche Gewährleistung von Medienpluralität ist Ländersache“, stellt der Rechtswissenschaftler in seiner Analyse für „Amazon Prime Video“ fest, die der F. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.
bei Google bevorzugen Lässt sich so Vielfalt für das Filmangebot sichern? „Der Bund muss sich bei Investitionslenkungen in der Sache zurückhalten, um nicht die Länderzuständigkeit zu verletzen. Der vorgesehene ‚Rechterückfall‘ bedeutet eine gesetzliche Entziehung der Eigentumsrechte, der Urheberrechte, die am Filmwerk bestehen, und ihre Übertragung (,Rückfall‘) an die heimischen Filmhersteller.
“ Damit, so Di Fabio im Gespräch mit unserer Zeitung, stünden die Rechte für die Auswertung in den Filmbibliotheken („Content-Library“) den Streamingplattformen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Man wolle so für das Filmangebot Vielfalt sichern. Das sind jedoch vor allem medienpolitische, kulturpolitische Ziele.
Was Experten sagen
Der Bund besitzt dafür nicht die Kompetenz, so der Rechtswissenschaftler. Dieser „Rechteentzug“ weise keinen sachlich zwingenden Zusammenhang mit der Investitionsverpflichtung auf und werde auch nicht vorausgesetzt. Die gegenwärtige Fassung des MedienInvestVG könne sich insbesondere aufgrund der Koppelung der Investitionsverpflichtung mit dem kompetenzüberschreitenden Instrument eines medien- und kulturpolitisch motivierten Rechteentzugs nicht auf das Grundgesetz stützen.
2 des Entwurfs, der die an dem audiovisuellen Werk bestehenden Rechte entsprechend der Höhe des Eigenanteils des Herstellers nur zeitlich begrenzt an ihn übertragen will, ist als verfassungswidrig einzustufen, sagt der ehemalige Verfassungsrichter.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.




