
Urteil in Hamm: Wer einen Chatbot betreibt, ist für dessen Lügen verantwortlich
Urteil gegen Schönheitsklinik Wer einen Chatbot betreibt, ist für dessen Lügen verantwortlich Ein automatisierter Chatbot preist die beiden Chefs einer Schönheitsklinik als »Fachärzte für ästhetische Medizin«. Bloß:...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Urteil gegen Schönheitsklinik Wer einen Chatbot betreibt, ist für dessen Lügen verantwortlich Ein automatisierter Chatbot preist die beiden Chefs einer Schönheitsklinik als »Fachärzte für ästhetische Medizin«. Bloß: Dieser Titel existiert gar nicht. Ein Gericht greift nun durch.
30 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Ein Mann bedient ein Tablet (Symbolbild) Foto: Alistair Berg / Digital Vision / Getty Images Automatisierte Chatbots, die Homepage-Besucherinnen und -Besuchern bei Fragen weiterhelfen, werden auf immer mehr Websites eingesetzt.
Die Einzelheiten
Aber was passiert, wenn diese Chatroboter Unsinn erzählen? Das Oberlandesgericht Hamm hat nun entschieden: Wer einen Chatbot betreibt, muss für Falschangaben seiner KI haften. Im konkreten Fall hat das Gericht eine Schönheitsklinik verurteilt.
Deren Chatbot hatte für Kundenanfragen auf der Website der Klinik eine Reihe von Facharztbezeichnungen halluziniert: So behauptete der Roboter, die beiden hinter der Klinik-GmbH stehenden Mediziner seien »Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie«, »Fachärzte für ästhetische Medizin« und »Fachärzte für ästhetische Behandlungen«. Das Problem: Die beiden letztgenannten Facharzt-Disziplinen existieren gar nicht – und die beiden geschäftsführenden Ärzte sind keine Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie. Klage von VerbraucherschützernVerbraucherschützer mahnten die Klinik deshalb zunächst ab und forderten sie in diesem Zusammenhang unter anderem zur Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf.
Zwar wurde der Chatbot in der Folgezeit deaktiviert, die entsprechende Unterlassungserklärung aber nicht unterzeichnet. Deshalb klagten die Verbraucherschützer auf Unterlassung – und bekamen Recht. Der OLG-Senat stufte die Chatbot-Aussagen als irreführende geschäftliche Handlung ein, die geeignet sei, Verbraucher und andere Marktteilnehmer zu Entscheidungen zu veranlassen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten.
Selbst wenn die Klinik den Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen habe programmieren lassen, trage sie für die unstreitigen Falschangaben betreffend der nicht existenten Facharzttitel ihrer Geschäftsführer die Verantwortung, so die Richter. Auch Grok darf nicht einfach irgendetwas behauptenDass Betreiber eines Chatbots für unwahre oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen der KI haften, wenn die Falschinformationen auf dem Account eines sozialen Netzwerks dauerhaft und öffentlich abrufbar sind, hatte Ende 2025 auch schon das Landgericht Hamburg in einem Urteil entschieden.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





