
Amokfahrt von Leipzig: Hätte man das Risiko voraussehen können?
Amokfahrt von Leipzig : Hätte man das Risiko voraussehen können? Von Karin Truscheit, München 06.05.2026, 18:02Lesezeit: 4 Min. Risiken mindern: Nach der Amokfahrt in Leipzig wird die betroffene Fußgängerzone an der...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Amokfahrt von Leipzig : Hätte man das Risiko voraussehen können? Von Karin Truscheit, München 06. 2026, 18:02Lesezeit: 4 Min.
Risiken mindern: Nach der Amokfahrt in Leipzig wird die betroffene Fußgängerzone an der Zufahrt mit sogenannten Oktablocks gesichert. Doch auch die Risiken von psychisch kranken Gewalttätern müssen erkannt werden. dpaDer Täter von Leipzig wurde zuvor in der Psychiatrie behandelt.
Die Einzelheiten
Oft gibt es bei psychisch kranken Gewalttätern eine Vorgeschichte. Doch die Hürden für eine Unterbringung gegen den Patientenwillen sind hoch. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Der Mann, der in Leipzig mit seinem Auto zwei Menschen getötet hat und sechs weitere Personen zum Teil schwer verletzte, ist inzwischen in der Psychiatrie untergebracht worden.
Der Tatvorwurf lautet unter anderem auf zweifachen Mord. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Leipzig ist es wahrscheinlich, dass der 33 Jahre alte Deutsche „aufgrund seines Zustandes weitere rechtswidrige Taten vergleichbarer Schwere“ begehen wird. Es liege nahe, dass er die Tat in Leipzig „im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ begangen hat.
Völlig unvermittelt geschah die Tat nicht: Er wurde bis kurz vor der Amokfahrt am Montag in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt. Bei Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen gibt es oft eine Vorgeschichte. Die Deutsche, die vor rund einem Jahr am Hamburger Bahnhof auf mehrere Menschen eingestochen hat, war zuvor in der Psychiatrie behandelt worden.
Was Experten sagen
Ebenso der Afghane, der im Februar 2025 in Aschaffenburg mit einem Messer einen kleinen Jungen und einen Mann tötete. Bei all diesen Taten und auch nach der Amokfahrt in Leipzig steht die Frage im Raum: Konnte man das Gewaltrisiko nicht voraussehen? Hätte man diese Personen gegen ihren Willen in der Psychiatrie unterbringen müssen?
Hohe Hürden für die Unterbringung gegen den PatientenwillenUm jemanden gegen seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus zu behandeln, müssen hohe rechtliche Hürden überwunden werden. Geregelt werden diese Anforderungen in den Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzen der Bundesländer. Diese Gesetze legen fest, auf welcher Grundlage Personen von der Polizei vorübergehend psychiatrisch untergebracht werden können.
Gegen ihren Willen kann man sie dort dann nur behandeln, wenn sie eine Gefahr für sich oder für andere darstellen. Abzuwägen sind verschiedene Rechtsgüter: die Selbstbestimmung des Patienten auf der einen und der Schutz der Bevölkerung auf der anderen Seite. Die Ärzte müssen also entscheiden, ob der Patient „eine akute Gefahr“ darstellt, um ihn gegen seinen Willen dazubehalten.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





