
Berliner Mietpreisprüfstelle: Korrekte Mieten sind die Ausnahme
Berliner Mietpreisprüfstelle Korrekte Mieten sind die Ausnahme Stand: 05.05.2026 • 16:09 Uhr Seit etwas mehr als einem Jahr hat Berlin eine offizielle "Mietpreisprüfstelle". Die bisherige Bilanz: In nur fünf Prozent der...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Berliner Mietpreisprüfstelle Korrekte Mieten sind die Ausnahme Stand: 05. 2026 • 16:09 Uhr Seit etwas mehr als einem Jahr hat Berlin eine offizielle "Mietpreisprüfstelle". Die bisherige Bilanz: In nur fünf Prozent der geprüften Fälle lagen die Mieten in der Hauptstadt im grünen Bereich.
Von Markus Reher , rbb Anna Meier hatte schon so eine Vermutung. Jetzt hat sie es amtlich: Ihre Miete ist ziemlich wahrscheinlich zu hoch. Es könnten um die 400 Euro im Monat zu viel sein, das hat die Beratung bei der Mietpreisprüfstelle gerade ergeben - 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete in einem zentralen Kiez im Westen Berlins.
Die Einzelheiten
Anna Meier hatte ihre Miete schon mit dem Berliner Mietspiegel abgeglichen, doch sie wollte sich vergewissern: "Das gibt einem auf jeden Fall ein Gefühl dafür, was einem zusteht. " Anna Meier heißt eigentlich anders, sie will ihren Namen hier nicht genannt wissen. Mit dem Prüfergebnis will sie jetzt ihren Vermieter dazu bringen, dass er die Miete senkt.
2025 Bezahlbarer Wohnraum fehlt Großstadt-Mieten seit 2015 um 50 Prozent gestiegen Um knapp 50 Prozent sind die Angebotsmieten in den größten deutschen Städten seit 2015 gestiegen. mehr Nur fünf Prozent der Mieten in Ordnung Die Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin berät seit gut einem Jahr schwerpunktmäßig Fälle, die unter die Berliner Mietpreisbremse fallen. Es kommen also überwiegend Leute mit relativ neuen Mietverträgen, Menschen, die zum Studium, für eine Ausbildung oder wegen eines Jobwechsels nach Berlin gezogen sind, sagt Tamara Brehm.
Sie ist Beraterin bei der Mietpreisprüfstelle. 480 Fälle hat die Stelle von März 2025 bis März 2026 bisher geprüft. Nur in fünf Prozent waren die Mieten "mietpreisrechtlich zulässig", teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen mit.
Was Experten sagen
In fast fünf Prozent der geprüften Fälle lag die geforderte Miete um mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, verstieß also gegen die Mietpreisbremse. In fast einem Viertel überschritt die Miete die Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent. Nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes gilt das dann als mutmaßliche "Mietpreisüberhöhung".
In fast zwei Dritteln der Fälle überstiegen die geprüften Mieten die Vergleichsmieten sogar um über 50 Prozent. "Hier spricht man zusätzlich von Verdacht auf Mietwucher", so die Senatsverwaltung - gemäß Paragraf 291 Strafgesetzbuch. 2026 Gescheiterte Verfassungsbeschwerde Was folgt für die Mietpreisbremse?
Eine Beschwerde gegen die Mietpreisbremse wurde abgelehnt. Es könnte ein Signal für die Zukunft sein. mehr Oft große Verzweiflung "Wir haben oft Menschen, die wirklich verzweifelt sind", sagt Beraterin Brehm, "die wirklich nicht wissen, wie sie diese Mieten bezahlen sollen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





