
Bundesjustizministerin: „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht für Hubig denkbar
Bundesjustizministerin : „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht für Hubig denkbar 17.05.2026, 06:15Lesezeit: 2 Min. Stefanie Hubig kommt zu einer Pressekonferenz im Bundesjustizministerium.Bernd von Jutrczenka/dpaSollen...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Bundesjustizministerin : „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht für Hubig denkbar 17. 2026, 06:15Lesezeit: 2 Min. Stefanie Hubig kommt zu einer Pressekonferenz im Bundesjustizministerium.
Bernd von Jutrczenka/dpaSollen sexuelle Handlungen strafbar sein, wenn eine Person nicht aktiv zustimmt? Die Justizministerin sieht gute Gründe dafür. Beim Trennungsjahr vor einer Scheidung plant sie eine konkrete Änderung.
Die Einzelheiten
Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Die Bundesjustizministerin kann sich eine „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht vorstellen. Aus ihrer Sicht gebe es gute Gründe dafür, das ausdrücklich im Gesetz zu regeln, sagte Stefanie Hubig (SPD) in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Nur wenn alle Beteiligten einwilligten, seien sexuelle Handlungen einvernehmlich und nicht strafbar.
Die Regelung „Nein heißt Nein“ trat im Sexualstrafrecht vor zehn Jahren in Kraft. Die Grünen hatten im April einen Vorstoß gemacht, eine „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung einzuführen. Demnach soll eine sexuelle Handlung strafbar sein, wenn die andere Person ihr nicht aktiv zugestimmt hat.
Der Bundestag hatte im April darüber debattiert. Eine Abstimmung gab es noch nicht. Hubig betonte, sie sei mit dem Koalitionspartner darin einig sei, dass man einen Vorstoß der EU mitgehen wolle, der auf eine „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung bei Jugendlichen abziele: „Das ist schon ein großer Fortschritt.
Was Experten sagen
“Trennungsjahr bei Gewalt nicht unbedingt einhaltenWeiterhin drängt Hubig auf eine Änderung im Scheidungsrecht. „Ich will, dass das Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt nicht eingehalten werden muss“, sagte sie der KNA. Das derzeit geltende Recht sei schwer zumutbar.
Sie plane zudem einen weiteren Gesetzentwurf, der besser vor Gewalt schützen soll. Danach sollen von Gewalt betroffene Frauen bei familiengerichtlichen Verfahren den Ort für ein Gerichtsverfahren wählen können und auch den früheren Aufenthaltsort des Kindes festlegen können. Es bestehe bei vielen betroffenen Frauen derzeit die Sorge, dass ansonsten bei Gerichtsverfahren der aktuelle Wohnort vom Ex-Partner aufgespürt werden könne.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle sie in Kürze vorlegen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





