
Deutschland-Liveblog: Klingbeil: Steuerreform nur mit höherer Belastung von Spitzenverdienern
Deutschland-Liveblog : Klingbeil: Steuerreform nur mit höherer Belastung von Spitzenverdienern 11.05.2026, 13:12Lesezeit: 1 Min. Teilnehmer stimmen beim Ordentlichen Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Deutschland-Liveblog : Klingbeil: Steuerreform nur mit höherer Belastung von Spitzenverdienern 11. 2026, 13:12Lesezeit: 1 Min. Teilnehmer stimmen beim Ordentlichen Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ab.
dpaKlingbeil auf dem DGB-Kongress: Reformen sollten nicht negativ besetzt werden +++ DGB-Vorsitzende Fahimi mit 96 Prozent wiedergewählt +++ Schwesig bringt Einkommensteuerreform ins Spiel +++ alle Entwicklungen im Liveblog Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Hubig will Strafrecht mit Blick auf Femizide verschärfenDie Bundesjustizministeri will härter gegen sogenannte Femizide vorgehen. „Wir haben einen guten Weg gefunden, deutlich zu machen: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden“, sagte Stefanie Hubig (SPD) der „Bild am Sonntag“. Zwar könne nach geltendem Recht schon heute die Tötung einer Frau aus Besitzdenken als Mord strafbar sein.
Die Einzelheiten
In der Rechtsprechung gebe es immer aber noch Entscheidungen nach dem Muster: „Na ja, das war Eifersucht. Wenn der eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen.
“ Hubig betonte: „Das wollen wir durch eine Klarstellung im Gesetz ändern. “ Damit würde sich auch das Strafmaß ändern. Denn nur bei einer Verurteilung wegen Mordes könne der Täter eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen.
In der Debatte um einen besseren strafrechtlichen Schutz für Frauen hatte es zuletzt immer wieder Forderungen gegeben, dafür den Mordparagrafen 211 im Strafgesetzbuch um das Merkmal Femizid zu ergänzen, wenn also Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden. Bisher gelten Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung einer anderen Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Dafür ist lebenslange Haft vorgesehen.
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Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





