
Erschossenes Raubtier: Ein Tiger in Schkeuditz, was soll das?
Erschossenes Raubtier : Ein Tiger in Schkeuditz, was soll das? Ein Kommentar von Petra Ahne 18.05.2026, 15:59Lesezeit: 2 Min. Der Eingang zu dem Gelände in Schkeuditz, auf dem Tiger gehalten werdendpaKaum ist der Wal...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Erschossenes Raubtier : Ein Tiger in Schkeuditz, was soll das? Ein Kommentar von Petra Ahne 18. 2026, 15:59Lesezeit: 2 Min.
Der Eingang zu dem Gelände in Schkeuditz, auf dem Tiger gehalten werdendpaKaum ist der Wal tot, macht ein Tiger Schlagzeilen, der einen Menschen angegriffen hat. Das Unglück lenkt den Blick auf einen Missstand: Die private Haltung von Großkatzen muss verboten werden. Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Auf der Internetseite von Carmen Zander steht in der Rubrik „News“, demnächst könne man wieder ein „wunderbares Tigererlebnis“ buchen.
Die Einzelheiten
Ein „exklusives Tiger-Streichel-Event“, weitere Informationen bitte per Mail anfordern. Tigerstreicheln in Schkeuditz, das wird es in Zukunft wohl nicht mehr geben, denn seit Sonntag gibt es noch eine News: Einer der Tiger der früheren Dompteurin wollte von einem Pfleger offenbar weder gestreichelt noch anderweitig betreut werden, er hat ihn schwer verletzt, ist anschließend aus dem Gehege entkommen und wurde von Polizisten erschossen. Ein Gewerbegebiet ist nicht sein natürliches HabitatSchon wieder macht ein Wildtier Schlagzeilen, weil es war, wo es nicht hätte sein sollen: Nach dem Wolf in der Hamburger Einkaufspassage und dem Buckelwal in der Ostsee endet das Leben eines Tigers neben einer Kleingartenanlage.
Am falschen Ort war der allerdings schon vorher, Gewerbegebiete bei Leipzig gehören nicht zu den natürlichen Habitaten von Panthera tigris. Wie bei Wolf und Wal kann der Vorfall immerhin die Aufmerksamkeit schärfen für den Umgang mit der nichtmenschlichen Mitwelt, und hier für eine besonders wenig beachtete Gemengelage: die Haltung von oft exotischen Wildtieren und die Frage, wie es sein kann, dass eine Privatperson um die zehn Vertreter der größten, stark gefährdeten, in Wäldern und Grasländern Asiens heimischen Raubkatzenart besitzt. Die Antwort: weil sie es darf.
Die private Haltung von Großkatzen ist in Deutschland nicht verboten, auch bei Wildtieren allgemein gibt es in den Bundesländern selten pauschale Verbote, nur mal mehr, mal weniger hohe Hürden in Form von Herkunfts- und Sachkundenachweisen sowie Anforderungen an die Gehege. An die Tiere zu kommen, ist nicht allzu schwer. Sofern sie keine Wildfänge sind, ist EU-weit der Handel mit vielen Tieren erlaubt, an dubiosen Händlern und Tierbörsen mangelt es darüber hinaus nicht.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





