
Erzbistum Köln: Plötzlich fehlt in der Fußnote das Wort „Pflichtverletzung“
Erzbistum Köln : Plötzlich fehlt in der Fußnote das Wort „Pflichtverletzung“ Von Thomas Jansen 05.05.2026, 15:54 Lesezeit: 5 Min. Bildbeschreibung ausklappen Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki am 6....
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Erzbistum Köln : Plötzlich fehlt in der Fußnote das Wort „Pflichtverletzung“ Von Thomas Jansen 05. 2026, 15:54 Lesezeit: 5 Min. Bildbeschreibung ausklappen Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki am 6.
Januar 2025 im Kölner Dom. dpa Der Kardinal soll entgegen den Regeln der Kirche einen Verdacht nicht an die Staatsanwaltschaft gemeldet haben. Ein Bericht dazu wurde nach F.
Die Einzelheiten
-Informationen entschärft. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Das Erzbistum Köln hat brisante Post von seiner Unabhängigen Aufarbeitungskommission erhalten. Für ihren zweiten Zwischenbericht hat die Kommission von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Bistumsakten einzusehen.
Dabei wurde sie auf einen bisher nicht bekannten Vorgang aufmerksam: Die Stabsstelle Intervention und Aufarbeitung des Erzbistums ist laut dem Zwischenbericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki eine anonyme Verdachtsmeldung nicht der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, obwohl dies nach den seinerzeit geltenden Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz erforderlich gewesen wäre. Der Zwischenbericht wurde am Dienstag auf der Internetseite des Erzbistums Köln veröffentlicht. Laut dem Bericht handelte es sich um eine anonyme Verdachtsmeldung, die „Annäherungsversuche und Fehlverhalten bei der Einhaltung von Nähe und Distanz im Umgang mit minderjährigen Messdienern“ betraf.
Zu den Vorfällen soll es in der Amtszeit von Woelkis Vorgänger, Joachim Kardinal Meisner , gekommen sein. Nach Auffassung der Stabsstelle würden in der Meldung Handlungen beschrieben, „die einen Anfangsverdacht im strafrechtlichen Sinne begründen“, heißt es in dem Zwischenbericht. Neben einer Meldung an die Staatsanwaltschaft wäre nach den damaligen Leitlinien der Bischofskonferenz auch eine Meldung an die Glaubenskongregation im Vatikan erforderlich gewesen.
Was Experten sagen
Beides sei damals offenbar unterblieben. Woelki habe den Priester ohne eine gründlichere Prüfung der Verdachtsmeldungen auf einen Posten „mit Personalverantwortung“ befördert. Bericht wurde entschärft Nach Informationen der F.
veröffentlichte das Erzbistum Köln jedoch nicht die ursprüngliche Fassung des Zwischenberichts, sondern nur eine entschärfte Version. In der ursprünglichen Fassung, die der F. vorliegt, macht sich die Aufarbeitungskommission die Auffassung der Stabsstelle ausdrücklich zu eigen: „Der objektive Verstoß gegen die Meldepflicht steht auf Grundlage der Akte jedoch fest“, heißt es darin in der Fußnote 4.
Damit setzt sich die Kommission von dem 2021 veröffentlichten Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger ab. Dort werde er im Kapitel „Kurzdarstellung der Aktenvorgänge ohne/mit nicht sicher festgestellten Pflichtverletzungen“ beschrieben. Die Frage des Anfangsverdachts und die sich daraus ergebende Meldepflicht würden von den Gutachtern nicht behandelt, schreibt die Kommission in der Fußnote ihres ursprünglichen Berichts.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





